3654/A XXVII. GP

Eingebracht am 19.10.2023
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Antrag

der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Nachtschwerarbeitsgesetz – NSchG, BGBl. Nr. 354/1981, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 214/2022, wird wie folgt geändert:

Im Art. XIII Abs. 12 wird der Ausdruck „und in den Kalenderjahren 2017 sowie 2020 bis 2022“ durch den Ausdruck „und in den Kalenderjahren 2017 sowie 2020 bis 2023“ ersetzt.

 

Begründung

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird sichergestellt, dass im Jahr 2024 die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrages unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der nach dem ASVG geregelten Pensionsversicherung beträgt.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hätte der Beitragssatz auf 5,2% erhöht werden müssen. Mit der Sistierung der Anhebung bleibt der Beitragssatz von 3,8 % unverändert, wodurch für das Jahr 2024 Mindereinnahmen für die Pensionsversicherung – und damit Mehraufwendungen für den Bund – in der Höhe von rund 22,1 Millionen Euro entstehen.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales