3946/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 28.02.2024 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Im Eingang soll gemäß den legistischen Richtlinien (leg RL) neben dem Kurztitel eine allfällige Abkürzung verwendet werden, daher müsste es im Eingang richtig heißen: Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G, … wird wie folgt geändert: Eine solche Änderung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich. Hinweis der ParlDion: Zum Zeitpunkt der Einbringung des Antrages 3946/A tritt das gegenständliche Gesetz mit 31. Dezember 2026 außer Kraft. |
Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 119/2023, wird wie folgt geändert: |
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1. In § 1 wird nach Abs. 2b folgender Abs. 2c eingefügt: |
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„(2c) Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 zusätzlich zur Verfügung gestellt.“ |
(2c) Dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden für das Jahr 2024 weitere 60 Millionen Euro für Unterstützungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 Z 1 zusätzlich zur Verfügung gestellt. |
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2. Dem § 8 wird folgender Abs. 7 angefügt: |
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„(7) § 1 Abs. 2c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“ |
(7) § 1 Abs. 2c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2024 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. |