620/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 29.05.2020

 

 

Änderungen laut Antrag vom 29.05.2020

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

 

Änderung des Bundesgesetzes über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie)

 

Hinweis der ParlDion: das Entfernen der Klammer am Ende des Gesetzestitels könnte nur mittels eines entspr. Abänderungsantrages beantragt werden.

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Mund-Nasen-Schnellmasken während der Corona COVID-19-Pandemie, BGBl. I Nr. 23/2020, Artikel 28, wird wie folgt geändert:

 

 

1. § 2 Abs. 2 lautet:

 

(2) Dieses Bundesgesetz tritt nach Ablauf von drei Monaten nach seinem Inkrafttreten außer Kraft.

„(2) Dieses Bundesgesetz tritt mit 31. Dezember 2020 außer Kraft.“

(2) Dieses Bundesgesetz tritt nach Ablauf von drei Monaten nach seinem Inkrafttretenmit 31. Dezember 2020 außer Kraft.