DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2022 06 02
Mag. Daniela Gruber-Pruner Mag. Christine Schwarz-Fuchs
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates