DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2022 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2022 bis 2025 zur Attraktivierung der Ausbildung von Pflegeberufen (Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz – PAusbZG) erlassen wird, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2022 07 14

 

 

                 Mag. Dr. Doris Berger-Grabner                                             Korinna Schumann

                                    Schriftführung                                                            Präsidentin des Bundesrates