DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 1. Juni 2023 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz-LWA-G) geändert wird, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2023 06 07
Silvester Gfrerer Günter Kovacs
Schriftführung Präsident des Bundesrates