115/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 20. November 2020

betreffend Frühstarterbonus

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, eine dem sogenannten „Frühstarter-Bonus“ im ASVG (und Parallelgesetzen) vergleichbare Regelung für die gesondert geregelten Altersversorgungssysteme (öffentlicher Dienst, Bahn, Post) auszuarbeiten und dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zeitgerecht zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, sodass die damit verbundenen gesetzlichen Änderungen zum 1. Jänner 2022 in Kraft treten können.

 

Weiters wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Zusammenarbeit mit den PV-Trägern ersucht, dafür zu sorgen, dass der Anspruch auf den „Frühstarter-Bonus“ im Pensionskonto bzw. bei Pensionskontoinformationen an Versicherte ersichtlich gemacht wird.