1086 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Bericht (III-401 der Beilagen) betreffend ein Bericht nach § 3 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für März 2020 bis Juli 2021, vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 6. Oktober 2021 auf Antrag der Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Mutterschutzgesetz 1979 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu den aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds finanzierten Maßnahmen zählt auch die Sonderfreistellung COVID-19 für Schwangere, die Arbeiten mit Körperkontakt ausüben.

Bisher wurden fast 19 Millionen Euro zur Unterstützung an Betriebe ausbezahlt, die Schwangere freistellen und ihnen das Entgelt unverändert weiterbezahlen. Das sind in Summe 196.480 Freistellungstage schwangerer Arbeitnehmerinnen.

Ein besonderer Schutz der Schwangeren ist weiterhin erforderlich, da die Schutzimpfung für Schwangere erst seit Mai vom Nationalen Impfgremium empfohlen wird und noch die weitere Infektionslage noch nicht abgeschätzt werden kann.

Da wesentliche Teile der bisherigen Regelung mit Ablauf des 30. Septembers 2021 außer Kraft getreten sind, ist eine komplette Neuregelung erforderlich.

Es wird dabei sichergestellt, dass Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die nach diesem Tag unter Entgeltfortzahlung freigestellt haben, unter denselben Voraussetzungen ebenfalls einen Kostenersatz erhalten.

Die Regelung zum Mindestabstand in Abs. 2 kann nur zur Anwendung kommen, wenn ein solcher nach den gesundheitsrechtlichen COVID-Schutzmaßnahmen vorgeschrieben ist.

Es werden alle Freistellungen einer Schwangeren als eine zusammenhängende Freistellung gewertet. Somit ist nur ein einziger Antrag auf Erstattung der Kosten bei Krankenversicherungsträger zu stellen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Barbara Neßler, Gabriele Heinisch-Hosek, Fiona Fiedler, Bed, Bettina Zopf, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher das Wort.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Barbara Neßler gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 10 06

                                Barbara Neßler                                                                Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann