1225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (2069/A) betreffend ein Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Tanja Graf, Barbara Neßler, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit
(dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit der vorgeschlagenen Änderung wird sichergestellt, dass im Jahr 2022 die Höhe des Nachtschwerarbeits-Beitrages unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der nach dem ASVG geregelten Pensionsversicherung beträgt.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hätte der Beitragssatz auf 4,9% erhöht werden müssen. Mit der Sistierung der Anhebung bleibt der Beitragssatz von 3,8 % unverändert, wodurch für das Jahr 2022 Mindereinnahmen für die Pensionsversicherung – und damit Mehraufwendungen für den Bund – in der Höhe von rund 13,45 Millionen Euro entstehen.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Laurenz Pöttinger,
Fiona Fiedler, Bed, Barbara Neßler, Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 02

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann