1229 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (2071/A) der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Laurenz Pöttinger und Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Die vorgeschlagene Änderung des § 13 Abs. 1b soll die Überwindung der COVID-19-Pandemie unterstützen und dazu beitragen, dass in der Saison beschäftigte Arbeitnehmer nicht in andere Branchen abwandern. Dementsprechend soll Saisonbetrieben auch ein Teil jener Lohnkosten abgegolten werden, die ab Beginn des Betretungsverbotes bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Kurzarbeit entstanden sind. Auf die Beihilfe besteht kein Rechtsanspruch. Die näheren Details sollen im Wege einer Richtlinie des AMS‑Verwaltungsrates auf Vorschlag des Vorstandes festgelegt werden. Die Beihilfe darf erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission ausgezahlt werden. Die Finanzierung soll aus variablen Mitteln erfolgen.

§ 13 Abs. 1c stellt klar, dass auch die Finanzierung des Langzeit-KUA-Bonus (§ 37e AMSG) für Beschäftigte, die während der Pandemie zu einem beträchtlichen Teil in Kurzarbeit waren, aus variablen Mitteln erfolgt. Da die Gebarung Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2022 einen Abgang aufweisen wird, erfolgt die Finanzierung somit aus dem allgemeinen Haushalt.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Mag. Markus Koza,
Laurenz Pöttinger, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, Bed, Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Tanja Graf gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 02

                                     Tanja Graf                                                                    Josef Muchitsch

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann