1231 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (2072/A) der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 2. Dezember 2021 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl und Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum COVID-19-Gesetz-Armut zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

Die COVID-19-Pandemie stellt Österreich weiterhin vor schwerwiegende wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Herausforderungen, die auch künftig massive Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben werden. Die drei Bereiche Soziales, Wirtschaft und Gesundheit sind eng miteinander verwoben, weshalb es nur gemeinsam möglich sein wird, die sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Insbesondere die sozialen Folgen treten in vielfältigen Ausprägungen verstärkt zeitverzögert und in Wellen auf, wobei der deutlich gestiegene Bedarf an Unterstützung, der bereits im Jahr 2020 spürbar war, sich seitdem noch weiter verstärkt hat. Kosten für präventive Maßnahmen wiegen dabei immer niedriger als Kosten für späte kurative Maßnahmen.

Weitere 10 Mio. Euro für die COVID-bedingte Armutsbekämpfung in Österreich werden dem Sozialminister daher zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen weiterhin insbesondere Projekte für Kinder und Jugendliche forciert werden, wobei sich der Begriff ‚Jugendliche‘ bei Bedarf auch auf junge Erwachsene als Teilgruppe erstrecken kann. Unter dem Begriff der ‚Versorgungssicherheit‘ im Sinne des gegenständlichen Gesetzes ist primär die Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens und basalen Dienstleistungen zu verstehen. In diesem Kontext kommen daher der so genannten Tafelbewegung und sonstigen ähnlichen Initiativen eine nicht unwesentliche Rolle zu. Allerdings sind zur Abhilfe in sozialen Notsituationen Basisversorgungen auf mehreren unterschiedlichen Ebenen denkbar und notwendig, wobei hier etwa bei Kindern und Jugendlichen (und ihrem Umfeld) die Aufrechterhaltung von sozialen Strukturen von Bedeutung sein kann.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Bettina Zopf, Barbara Neßler, Mag. Markus Koza,
Laurenz Pöttinger, Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, Bed, Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration MMag. Dr. Susanne Raab und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Markus Koza gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 12 02

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann