Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BKA

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2022

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Bei Gewährung der Familienbeihilfe sind die Anspruchsvoraussetzungen regelmäßig zu überprüfen. Diese Verfahren sind im Hinblick darauf, dass viele Nachweise in Papierform zu erbringen sind, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Finanzverwaltung besonders aufwändig.

 

Ziel(e)

Das neue Familienbeihilfenverfahren FABIAN soll digital weiter entwickelt werden. Durch die Übermittlung von Datensätzen aus unterschiedlichen Anwendungszwecken (Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge) soll das Familienbeihilfenverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Ziel der Novelle ist es, eine gesetzliche Grundlage im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) für die Übermittlung der Daten betreffend den genannten Personenkreis zu schaffen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Einrichtung einer automatisierten Übermittlung von Schüler/innendaten

- Einrichtung einer automatisierten Übermittlung von Lehrlingsdaten

Im Rahmen des Familienbeihilfenverfahrens FABIAN sollen mit den in § 2 Z 1 des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (BilDokG 2020) genannten Bildungseinrichtungen aus den lokalen Evidenzen gemäß § 5 BilDokG 2020 im Wege der vom BMBWF betriebenen Schnittstelle zum Register- und Systemverbund nach § 1 Abs. 3 Z 2 des Unternehmensserviceportalgesetzes (USPG) und mit den Lehrlingsstellen der Wirtschaftsorganisation gemäß § 19 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) zwei separate automatisierte Datenübermittlungen zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe mit dem Finanzamt Österreich als Datenempfänger gemäß § 46 Abs. 2 Z 5 und 6 FLAG 1967 eingerichtet werden. Für diese Datenübermittlung mit den oben genannten Stellen ist eine Rechtsgrundlage im FLAG 1967 zu schaffen.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government)." der Untergliederung 15 Finanzverwaltung im Bundesvoranschlag des Jahres 2022 bei.

 


 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Für die Einrichtung der Datenübermittlung gemäß § 46a Abs 2 Z 5 und 6 FLAG 1967 betreffend Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge fallen im BMF IT-Kosten in Form von Projekt- und Betriebsmehrkosten an. Die Projektkosten, die im Jahr 2022 anfallen, werden aus Mitteln des im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichteten Digitalisierungsfonds und die laufenden Betriebsmehrkosten ab 2022 werden durch das BMF getragen.

 

BMF-Projektkosten Datenübermittlung Lehrlinge:

Management/Analyse: 121.000 €

Entwicklung/Test: 271.000 €

Early Life Support: 15.000 €

Gesamt: 407.000 €

 

BMF-Projektkosten Datenübermittlung Schüler/innen:

Management/Analyse: 125.000 €

Entwicklung/Test: 300.000 €

Early Life Support: 15.000 €

Gesamt: 440.000 €

 

Anfallende IT-Kosten der Wirtschaftskammerorganisation in Form von Projektkosten, die im Jahr 2022 anfallen, werden vom BMF bis zu einem Betrag in Höhe von 170.000 € und jährlich anfallende Betriebskosten bis zu einer Höhe von 30.000 € übernommen. Sollten die Projektkosten und die laufenden Betriebskosten im Zuge der Projektumsetzung andere als die genannten Beträge ergeben, wäre dies seitens Wirtschaftskammerorganisation zu begründen und eine Anpassung vorzunehmen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Nettofinanzierung Bund

‑1 024,5

‑66

‑66

‑66

‑66

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme (in Tsd. €)

2022

2023

2024

2025

2026

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Schüler/innen/Projektkosten BMF durch BMDW/Digifonds

440

0

0

0

0

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Schüler/innen/Betriebsmehrkosten BMF

6

18

18

18

18

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Lehrlinge/Projektkosten BMF durch BMDW/Digifonds

407

0

0

0

0

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Lehrlinge/Betriebsmehrkosten BMF

1,5

18

18

18

18

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Lehrlinge/Projektkosten WKÖ durch BMF

170

0

0

0

0

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Lehrlinge/Betriebskosten WKÖ durch BMF

0

30

30

30

30

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

IVP

Kurzbezeichnung

Fundstelle

Zeit (in h)

Kosten (in Tsd. €)

1

Nachweiserbringung für Weitergewährung der Familienbeihilfe

§ 46a Abs. 2 Z 5 und 6 FLAG 1967

234 000

0

 

Im Rahmen des Verfahrens der Weitergewährung der Familienbeihilfe sind Unterlagen wie zB Schulbesuchsbestätigungen oder Lehrverträge seitens der anspruchsberechtigten Elternteile in Papierform vorzulegen oder via FinanzOnline hochzuladen. Als durchschnittliche Dauer für die Nachweiserbringung wurden 30 Minuten pro Fall geschätzt. Durch die geplante automatisierte Datenübermittlung kann die Vorlage entfallen und Bürger/innen werden entlastet.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung

Es sind Datenverarbeitungen in Zusammenhang mit Daten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen geplant, die der Anspruchsüberprüfung im Rahmen der Gewährung der Familienbeihilfe dienen sollen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wird parallel zum Gesetzgebungsprozess durchgeführt. Da sie wesentlich auf einer Risikoanalyse gem. Art. 32 DSGVO beruht, ist für Teile der DSFA erst die konkret geplante technisch organisatorische Umsetzung zu berücksichtigen.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2022

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

1 024,5

66

66

66

66

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2022

2023

2024

2025

2026

gem. BFRG/BFG

15.01.01 Zentralstelle

 

177,5

66

66

66

66

gem. BFRG/BFG

40.05.02 Digitalisierungsf.

 

847

 

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Für die Einrichtung der Datenübermittlung gemäß § 46a Abs 2 Z 5 und 6 FLAG 1967 betreffend Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge fallen im BMF IT-Kosten in Form von Projekt- und Betriebsmehrkosten an. Die Projektkosten, die im Jahr 2022 anfallen, werden aus Mitteln des im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort eingerichteten Digitalisierungsfonds und die laufenden Betriebsmehrkosten ab 2022 werden durch das BMF getragen.

 

Anfallende IT-Kosten der Wirtschaftskammerorganisation in Form von Projektkosten, die im Jahr 2022 anfallen, werden vom BMF bis zu einem Betrag in Höhe von 170.000 € und jährlich anfallende Betriebskosten bis zu einer Höhe von 30.000 € übernommen. Sollten die Projektkosten und die laufenden Betriebskosten im Zuge der Projektumsetzung andere als die genannten Beträge ergeben, wäre dies seitens Wirtschaftskammerorganisation zu begründen und eine Anpassung vorzunehmen.

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2022

2023

2024

2025

2026

Bund

1 024 500,00

66 000,00

66 000,00

66 000,00

66 000,00

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Schüler/innen/Projektkosten BMF durch BMDW/Digifonds

Bund

1

440 000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Schüler/innen/Betriebsmehrkosten BMF

Bund

1

6 000,00

1

18 000,00

1

18 000,00

1

18 000,00

1

18 000,00

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Lehrlinge/Projektkosten BMF durch BMDW/Digifonds

Bund

1

407 000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Lehrlinge/Betriebsmehrkosten BMF

Bund

1

1 500,00

1

18 000,00

1

18 000,00

1

18 000,00

1

18 000,00

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Lehrlinge/Projektkosten WKÖ durch BMF

Bund

1

170 000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

IT-Umsetzung/Datenübermittlung Lehrlinge/Betriebskosten WKÖ durch BMF

Bund

 

 

1

30 000,00

1

30 000,00

1

30 000,00

1

30 000,00

 

BMF-Projektkosten Datenübermittlung Lehrlinge:

Management/Analyse: 121.000 €

Entwicklung/Test: 271.000 €

Early Life Support: 15.000 €

Gesamt: 407.000 €

 

BMF-Projektkosten Datenübermittlung Schüler/innen:

Management/Analyse: 125.000 €

Entwicklung/Test: 300.000 €

Early Life Support: 15.000 €

Gesamt: 440.000 €

 

IT-Kosten der Wirtschaftskammerorganisation: 170.000 € und jährlich anfallende Betriebskosten bis zu einer Höhe von 30.000 € ab 2023.

 

IT-Betriebsmehrkosten/BMF: 2022 anteilsmäßig, weil die Umsetzung erst gegen Ende 2022 erfolgt, ab 2023 ganzjährig.

 


 

Detaillierte Darstellung der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürger/innen

 

Informationsverpflichtung 1

Fundstelle

Art

Ursprung

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Nachweiserbringung für Weitergewährung der Familienbeihilfe

§ 46a Abs. 2 Z 5 und 6 FLAG 1967

neue IVP

National

234 000

0

 

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung: Im Rahmen des Verfahrens der Weitergewährung der Familienbeihilfe sind Unterlagen wie zB Schulbesuchsbestätigungen oder Lehrverträge seitens der anspruchsberechtigten Elternteile in Papierform vorzulegen oder via FinanzOnline hochzuladen. Als durchschnittliche Dauer für die Nachweiserbringung wurden 30 Minuten pro Fall geschätzt. Durch die geplante automatisierte Datenübermittlung kann die Vorlage entfallen und Bürger/innen werden entlastet.

 

Personengruppe 1: Schülerinnen und Schüler

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Unterlagen für den Antrag/das Ansuchen einholen

360 000

00:30

0,00

180 000

0

 

Quelle für Fallzahl: BMBWF

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Bei der angeführten Anzahl an Schülerinnen und Schülern handelt es sich um eine Höchstzahl an Fällen, bei denen eine Datenverarbeitung in Frage kommt.

 

Personengruppe 2: Lehrlinge

Fallzahl

Zeit pro Fall (hh:mm)

Kosten pro Fall €

Zeit (in h)

Kosten (in €)

Verwaltungstätigkeit 1: Unterlagen für den Antrag/das Ansuchen einholen

108 000

00:30

0,00

54 000

0

 

Quelle für Fallzahl: Wirtschaftskammerorganisation

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Bei der angeführten Anzahl an Lehrlingen handelt es sich um eine Höchstzahl an Fällen, bei denen eine Datenverarbeitung in Frage kommt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 718320929).