1506 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 2592/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. Mai 2022 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die vorgeschlagene Änderung des § 37b AMSG soll bei Auftreten oder Weiterbestehen nicht saisonbedingter wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die ihre Ursache außerhalb des Unternehmens haben, die Möglichkeit von Kurzarbeit bis Ende 2022 in einem höheren Ausmaß gewährleisten, als dies gemäß Abs. 3 vorgesehen ist. Dies soll ein möglichst hohes Beschäftigungsniveau trotz aufrechter wirtschaftlicher Schwierigkeiten (z.B. Produktionseinschränkungen wegen Lieferverzögerungen oder –ausfällen) sicherstellen. Der Wortlaut der Verordungsermächtigung gemäß § 13 Abs. 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz wird entsprechend angepasst bzw. weiter gefasst.

Die Prüfung dieser Förderung soll – wie bisher – durch die Finanzverwaltung im Rahmen des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG), das bis Jahresende in Geltung ist, erfolgen.

Mit der Berufsausbildungsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 18/2020 wurde das Instrument der Kurzarbeit auch für Lehrlinge ermöglicht. Mit der Novelle BGBl. I Nr. 118/2021 wurde die gesetzliche Befristung bis Ende Juni 2022 erstreckt, um den Erhalt von Lehrstellen zu unterstützen.

Die Möglichkeit zur – vorübergehenden – Reduktion der betrieblichen Ausbildungszeit zum Zweck der Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfe gemäß § 37b AMSG hat sich bewährt und soll entsprechend den in der Richtlinie des Verwaltungsrates des AMS gemäß § 37b Abs. 4 AMSG festgelegten Rahmenbedingungen auch weiterhin bis Ende 2022 genutzt werden können.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 8. Juni 2022 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Laurenz Pöttinger die Abgeordneten Mag. Julia Seidl, Alois Stöger, diplômé, Gabriela Schwarz und Mag. Markus Koza.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Behebung eines redaktionellen Fehlers.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Laurenz Pöttinger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Ein Antrag der Abgeordneten Mag. Julia Seidl dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zu empfehlen, fand keine Mehrheit.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 06 08

                              Laurenz Pöttinger                                                       Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann