1777 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Glücksspielgesetz 1989 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1744 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Zukunftsfonds-Gesetz, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg, ein Kommunalinvestitionsgesetz 2023, ein Bundesgesetz über einen pauschalen Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 und ein Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2023 – BBG 2023), hat der Budgetausschuss am 4. November 2022 auf Antrag der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz 1989 geändert wird, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Seit 2011 werden Sportorganisationen in den Bereichen des Leistungs- und Spitzensports und des Breitensports sowie gesamtösterreichische Organisationen mit besonderer Aufgabenstellung im Sport mit den gemäß § 20 GSpG zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 80 Millionen Euro unterstützt.

Mit BGBl. I Nr. 100/2017 wurde das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 (BSFG 2017) erlassen, welches das Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 (BSFG 2013), BGBl. I Nr. 100/2013, ersetzte. Der Verweis im Glücksspielgesetz soll hiermit an die geltende Rechtslage angepasst werden. Der Regelungsinhalt der §§ 7 bis 19 des BSFG 2013 findet sich seither in den §§ 6 bis 13 BSFG 2017. Weiters soll der Betrag für die Sportförderung  im Sinne der Wertsicherung für den Sport in Österreich ab 1. Jänner 2023 von 80 auf 120 Millionen Euro angehoben werden. Zudem wird die Valorisierungsbestimmung im zweiten Satz den § 20 entsprechend angepasst.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dr. Elisabeth Götze, David Stögmüller, Alois Stöger, diplômé, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Hermann Brückl, MA, Kai Jan Krainer und Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 11 04

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                  Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann