1779 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das BFW-Gesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1744 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstatistikgesetz 2000, das Zukunftsfonds-Gesetz, das Tabaksteuergesetz 2022, das Tabakmonopolgesetz 1996, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Berufsausbildungsgesetz, das KMU-Förderungsgesetz, das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts (SchDigiG) erlassen wird, das Bundes-Jugendförderungsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundestheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz über die Gewährung eines Zuschusses an das Land Steiermark zur Sanierung der Grazer Burg, ein Kommunalinvestitionsgesetz 2023, ein Bundesgesetz über einen pauschalen Kostenersatz des Bundes an die Länder für Aufwendungen im Zusammenhang mit § 58c des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 und ein Landesverteidigungs-Finanzierungsgesetz erlassen werden (Budgetbegleitgesetz 2023 – BBG 2023), hat der Budgetausschuss am 4. November 2022 auf Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das BFW-Gesetz geändert wird, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Der Finanzierungsbedarf des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft ist insbesondere aufgrund der Übertragung neuer Aufgaben in den letzten Jahren (und weiterer Aufgaben in nächster Zukunft) stark gestiegen und kann trotz entsprechender Rationalisierungsmaßnahmen nicht mehr bedeckt werden. Es ist daher eine Erhöhung der Basiszuwendung erforderlich.

Mit der Errichtung des BFW als Körperschaft öffentlichen Rechts im Jahr 2005 wurde die neu geschaffene Institution „vollrechtsfähig“ und mit einer Basisfinanzierung in der Höhe von 15,5 Mio. Euro ausgestattet. Die Basisfinanzierung wurde nie angepasst und kann die erforderlichen Grundkosten zur Leistungserstellung nicht mehr decken.

Verschärft wurde die Situation durch die Corona Lockdowns und den entgangenen Einnahmen vor allem im Kursbetrieb der Ausbildungsstätten. Zusätzlich ist die Inflations- und Preisentwicklung an einem Punkt angelangt, die das BFW deutlich stärker belasten, als vor den div. Krisen erwartet. Die erwirtschafteten Überschüsse seit der Ausgliederung mussten dadurch in den letzten beiden Jahren zu einem Großteil aufgebraucht werden.

Die Behördentätigkeit des BFW/Bundesamtes wird auf Basis von EU-Vorgaben weiter zunehmen, aktuell sind das z.B. Themen zur nachhaltigen Biomasse RED2 und RED 3. Die seit 2005 zusätzlich hinzugekommenen Tätigkeiten FLEGT, EUTR und INSPIRE werden bereits jährlich gesondert verrechnet und bedeckt. Die zusätzliche Deckung der Kosten zur Erfüllung der zunehmenden Behördentätigkeit einschließlich der notwendigen Forschungsarbeiten ist daher im öffentlichen Interesse erforderlich.

Das BFW hat deshalb eine Bewertung vorgenommen, und berechnet, dass ab sofort jährlich mindestens eine Erhöhung der Basisfinanzierung von 2 Millionen Euro erforderlich ist.

Diese Erhöhung der Aufwendungen ist gerechtfertigt, da trotz sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Verwaltung und Ausnützen der Einsparungspotentiale die Reserven des BFW aufgebraucht sind.

Insgesamt ergibt sich damit eine Basisfinanzierung von 17,5 Millionen Euro, die nötig ist, um das Weiterarbeiten des BFW im öffentlichen Interesse zu ermöglichen.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dr. Elisabeth Götze, David Stögmüller, Alois Stöger, diplômé, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Hermann Brückl, MA, Kai Jan Krainer und Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner, die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA und der Bundesminister für Finanzen Dr. Magnus Brunner, LL.M. das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2022 11 04

                       Mag. Friedrich Ofenauer                                                  Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann