Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich

-       Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors

-       Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland

-       Administrative- und Verwaltungsvereinfachungen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement

-       verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland

-       Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ

-       Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der vorliegende Gesetzesänderungsentwurf des Bundesgesetzes zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz – FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012 birgt für den Bundeshaushalt für den Aufbau, Ausbau und zur Unterstützung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements sowie zur Unterstützung und Durchführung der besonderen Formen des freiwilligen Engagements für das Ausgangsjahr 2023 Kosten in Höhe von rund 3,4 Mio €. Für die Berechnungsparameter (Gesamtzahl TN, TN nach Bundesländern, Einsatzzeiten) wurde das (abgeschlossene Jahr) 2022 herangezogen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Nettofinanzierung Bund

‑3.361

‑10.082

‑10.082

‑10.082

‑10.082

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Durch die qualitativen Verbesserungen der Freiwilligendienste wird das freiwillige Engagement insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen attraktiviert. Dem jungen Engagement soll dadurch mehr Wertschätzung entgegengebracht werden.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben wird die bestehende Vorschrift der Datenübermittlung personenbezogener Daten der Teilnehmenden des FSJ in dem Sinn ergänzt, als als weitere Empfänger nunmehr das BMSGPK und das BMK zum Zweck der Gewährung des Klimatickets sowie zur Kontrolle der Nutzungsbewilligungen der Freifahrt genannt werden.

 

Hierfür ist keine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO vorzunehmen, da die Form der Verarbeitung aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat und auch kein Fall des Art. 35 Abs. 3 DSGVO - insbesondere auch keine umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO oder von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten gemäß Art. 10 DSGVO - vorliegt.

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Novelle des Freiwilligengesetzes (FreiwG), BGBl. I Nr. 17/2012

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2023

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2023

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können." der Untergliederung 21 Soziales und Konsumentenschutz im Bundesvoranschlag des Jahres 2023 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement haben eine lange Tradition und tragen wesentlich zu unserer gemeinsamen Identität bei. Freiwilliges Engagement hat zudem für die Menschen, die Gesellschaft und den Staat vielfältige Bedeutung. Bei den Engagierten selbst bringt es Lebenssinn und bewirkt einen Mehrwert durch neue Erfahrungen, neue Fähigkeiten, Anerkennung und Wertschätzung. Auf gesellschaftlicher Ebene fördert freiwilliges und ehrenamtliches Engagement den Zusammenhalt. Durch freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeiten wird die Lebensqualität erhöht und der Gemeinsinn gefördert. Freiwilliges, ehrenamtliches Engagement unterliegt jedoch auch vielfältigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Veränderungsprozessen.

 

Die Politik misst daher der Stärkung und Förderung von ehrenamtlichem und freiwilligem Engagement eine wichtige Bedeutung zu und gestaltet mit dieser Novelle neue sowie professionellere Rahmenbedingungen zur Entfaltung des freiwilligen Engagements sowie zur Sicherung seines qualitativen und quantitativen Niveaus. Die Weiterentwicklung des Tätigkeitsnachweises, gesetzliche Neuerungen sowie Klarstellungen, der Aufbau und Ausbau von Freiwilligenzentren, die Einrichtung einer Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich, die Einführung eines Staatspreises für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Österreich sowie die Regelung der Freifahrt für Teilnehmende am Freiwilligen Sozialjahr bzw. Freiwilligen Umweltschutzjahr werden ebenso beschrieben, wie die finanzielle Absicherung des Freiwilligensektors. Ein Teil des gesellschaftlichen Engagements wird unter besonderen Rahmenbedingungen – während eines Freiwilligen Sozialjahres, eines Freiwilligen Umweltschutzjahres, eines Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland oder im Rahmen eines Europäischen Freiwilligendienstes – erbracht. Diese besonderen Formen sind – bei gleichzeitiger Attraktivität des Zivildienstes – in Umsetzung des Regierungsprogrammes sowie unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse des Freiwilligengesetzes auszubauen und nachhaltig abzusichern. Auf den gesellschaftlichen Wandel und dem damit verbundenen Aufblühen der informellen Freiwilligentätigkeiten, losen Zusammenschlüssen bzw. allgemeinen zivilgesellschaftlichen Engagement wird ebenfalls Rücksicht genommen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Seitens der Bundesregierung werden keine bzw. zu geringe Maßnahmen zur Aufwertung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichen Engagement getroffen. Weiters fehlt es an einer nachhaltigen Absicherung der Freiwilligenstrukturen und neuer Rahmenbedingungen zur Sicherung des qualitativen und quantitativen Niveaus von freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeit. Dies wäre jedoch für eine größere Attraktivität des freiwilligen Engagements und im Sinne einer Wertschätzung dieser Dienste notwendig.

 

Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen

In Umsetzung des Regierungsprogrammes 2020-2024 wurde das bestehende Freiwilligengesetz 2012 in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung laut Entschließungsantrag (35/E XXVII. GP), durchgeführt durch das Kompetenzzentrum für Nonprofit Organisationen und Social Entrepreneurship (NPO-Institut) der Wirtschaftsuniversität Wien, bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Dabei wurde insbesondere auf die seinerzeit mit dem Gesetz verbundenen Erwartungen hinsichtlich Qualitätssteigerung, Professionalisierung und systemische Entwicklung bezuggenommen und unter Berücksichtigung des Regierungsprogrammes Handlungsempfehlungen für entsprechende Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwilligenengagement erarbeitet.

 

Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ) und des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ) der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann.

 

Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluierungen zeigen einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachungen im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. Die Ergebnisse der Evaluierungen wurden in Abstimmung des Regierungsprogrammes 2020-2024 in das bestehende Vorhaben eingearbeitet.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die interne Evaluierung erfolgt durch die hierzu erhobenen Daten und Zahlen, wobei insbesondere ein Augenmerk auf die Entwicklung der Teilnehmendenenzahlen der freiwilligen Sozialdienste im Inland (FSJ, FUJ) liegt. Allfällige Auswirkungen im Hinblick auf § 12 c Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) wären im Rahmen einer Evaluierung des ZDG zu untersuchen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es mangelt an ausreichenden Möglichkeiten zur österreichweiten Vernetzung bzw. Kooperation im Freiwilligensektor. Derzeit keine Förderung von Freiwilligenzentren.

Die Evaluierung hat gezeigt, dass mit den eingesetzten Mitteln eine Verbesserung der Umstände der Freiwilligen als auch der Freiwilligenorganisationen und Freiwilligenstrukturen eingetreten ist, wie etwa eine Steigerung der Zahl der Freiwilligenzentren österreichweit und eine stärkere strukturelle Vernetzung und Servicierung im Freiwilligensektor. Es besteht in jedem Bundesland zumindest ein Freiwilligenzentrum.

 

Ziel 2: Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Berichtsjahr 2023 besteht aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung des Freiwilligengesetzes Bedarf Instrumente und Maßnahmen gemäß Freiwilligengesetz auszubauen. Es mangelt an Anreizen und einer angemessenen Wertschätzung des Freiwilligensektors und an Unterstützung von Freiwilligenorganisationen und bestehender Strukturen.

Durch eine Klarstellung und Erweiterung gesetzlicher Rahmenbedingungen des Freiwilligengesetzes und gezielter Wertschätzung zur Unterstützung des Freiwilligensektors wurde die hohe Zahl von rund 3,7 Millionen Freiwilligen im Ausgangszeitpunkt zumindest gehalten, allenfalls übertroffen und eine Professionalisierung in der Betreuung der Freiwilligen durch die Arbeit der Kompetenzstelle sowie Stärkung des Freiwilligenbereichs und somit eine höhere Qualitätssicherung freiwilligen Engagements erzielt.

 

Ziel 3: Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ein Teil des gesellschaftlichen Engagements wird unter besonderen Rahmenbedingungen – während eines Freiwilligen Sozialjahres, eines Freiwilligen Umweltschutzjahres, eines Gedenkdienstes, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland oder im Rahmen eines Europäischen Freiwilligendienstes – erbracht. Die Ergebnisse der Evaluierung der Freiwilligendienste im Berichtsjahr 2023 zeigen eine unzureichende Förderung und Unterstützung dieser Dienste. Es besteht so keine Möglichkeit, die besonderen Formen des Freiwilligendienstes nachhaltig auszubauen bzw. finanziell abzusichern.

Durch eine nachhaltige Unterstützung und Absicherung der Durchführung der besonderen Formen der Freiwilligendienste wurden die Freiwilligendienste verbessert und konnten diese weiter ausgebaut und finanziell abgesichert werden. Dadurch konnte die Anzahl der Teilnehmenden an den Freiwilligendiensten abgesichert und erhöht werden. Beim FSJ liegt die Anzahl der Teilnehmenden bei 1500 Personen, beim FUJ bei 100 Personen und beim Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland bei 300 Personen.

 

Ziel 4: Administrative- und Verwaltungsvereinfachungen

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aktuelle gesetzliche Bestimmungen führen zu einem hohen und nicht zwingend notwendigen Verwaltungsaufwand bei den unterschiedlichen Stakeholdern (Bundesministerien, Freiwilligenorganisationen, etc.) bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrates.

Aufgrund der durchgeführten Änderung der Gesetzesbestimmungen wurden Verwaltungsvereinfachungen und ein administrativer Minderaufwand bei den Stakeholdern und eine Entbürokratisierung der Arbeitsweise des Österreichischen Freiwilligenrates bei gleichzeitiger Aufwertung der Freiwilligenorganisationen durch zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten erzielt.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement

Beschreibung der Maßnahme:

Schaffung gesetzlicher Neuerungen und Klarstellung bestehender gesetzlicher Bestimmungen zur nachhaltigen Absicherung des Freiwilligensektors.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Nach Evaluierung des Freiwilligenbereichs im Allgemeinen mangelt es im Berichtsjahr 2023 an klaren Definitionen und gesetzlicher Neuerungen zur Absicherung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. Im Berichtsjahr 2023 fehlt es unter anderem an der gesetzlichen Verankerung und Definition von Freiwilligenzentren und der Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich.

Ab dem Inkrafttreten bestehen klare Definitionen für den Freiwilligensektor (v.a. Definition von Freiwilligenzentren und der Service- und Kompetenzstelle) und wurden gesetzliche Neuerungen zur Absicherung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements eingeführt. Zur Wertschätzung und Anerkennung wird seitens des Bundes jährlich ein Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in unterschiedlichen Kategorien an Vereine, Organisationen oder Initiativen vergeben.

 

Maßnahme 2: verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland

Beschreibung der Maßnahme:

Die Rahmenbedingungen des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres und des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland werden konkretisiert und erweitert.

 

Umsetzung von Ziel 3

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Evaluierungen des Freiwilligengesetzes im Berichtszeitraum zeigen eine Notwendigkeit der Überarbeitung und Ergänzung von Voraussetzungen für Freiwilligenorganisationen zur Wahrung der Rechte der Freiwilligen als auch fehlende Bestimmungen zur Qualitätssicherung und Wertschätzung der Teilnehmenden. Es gibt keine Unterstützung des Bundes für das Taschengeld der Teilnehmenden beim FSJ.

Die geänderten und ergänzten Bestimmungen im Freiwilligengesetz ermöglichen eine verbesserte Qualitätssicherung der Freiwilligendienste im Allgemeinen als auch eine höhere Anerkennung und Wertschätzung der Teilnehmenden. Es wird eine Unterstützung beim Taschengeld für die Teilnehmenden am FSJ und FUJ seitens des Bundes ermöglicht.

 

Maßnahme 3: Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ

Beschreibung der Maßnahme:

Schaffung eines gesetzlichen Anspruches auf Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Einsatzort.

 

Umsetzung von Ziel 3, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es wurden noch keine ausreichenden Maßnahmen getroffen, die den Teilnehmenden des FSJ/FUJ eine deckungsgleiche Freifahrt zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Einsatzort ermöglichen. Im Gegensatz zu den Präsenz- und Zivildienenden besteht derzeit nur die Gewährung des Jugendtickets (bundeslandinterne Freifahrt).

Teilnehmende des FSJ/FUJ haben einen im Freiwilligengesetz verankerten gesetzlichen Anspruch auf Freifahrt (Klimaticket) für den öffentlichen Verkehr zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Einsatzort.

Die Evaluierung hat gezeigt, dass mit den eingesetzten Mitteln eine Verbesserung der Umstände der Teilnehmenden des FSJ/FUJ als auch der anerkannten Trägerorganisationen eingetreten ist, wie etwa die Vereinfachung und Vereinheitlichung eines Verwaltungssystems für Trägerorganisationen als auch eine höhere Wertschätzung und Attraktivität des Freiwilligendienstes.

 

Maßnahme 4: Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

Beschreibung der Maßnahme:

Verwaltungsvereinfachungen und Entbürokratisierung im Rahmen des Nominierungsverfahrens für Mitglieder des Österreichischen Freiwilligenrates.

 

Umsetzung von Ziel 4

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Berichtszeitraum 2023 besteht ein aufwendiges und kompliziertes Nominierungsverfahren, das – unter Berücksichtigung der Praxis – keinen zusätzlichen Nutzen impliziert.

Mit dem Inkrafttreten wurde das Nominierungsverfahren des ÖFR und die Administration ohne Qualitätseinbußen vereinfacht.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Transferaufwand

3.361

10.082

10.082

10.082

10.082

Aufwendungen gesamt

3.361

10.082

10.082

10.082

10.082

 

Service- und Kompetenzstelle:

Die Kosten für die Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement beruhen auf den Erfahrungswerten aus der Förderung des laufenden Pilotprojektes.

 

Freiwilligenzentren:

Die Kosten für die Freiwilligenzentren beruhen auf Qualitätsvorgaben des BMSGPK für Freiwilligenzentren und internationalen Standards. Die Forcierung von Freiwilligenzentren wird in Form von Projektförderungen des Bundes unterstützt.

 

Freiwilliges Sozialjahr (FSJ):

Die Kosten für das Freiwillige Sozialjahr sind zur Unterstützung der Finanzierung des Taschengelds für die Teilnehmenden vorgesehen. Zielsetzung ist eine Leistung des Taschengeldes durch die Träger in Höhe von 100% des monatlichen Betrages gem. § 5 Abs. 2 ASVG (Geringfügigkeitsgrenze).

 

Mehrkosten Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste im Ausland:

Der Mehraufwand für die Förderung der auch im außenpolitischen Interesse Österreichs liegenden Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens- und Sozialdienste) ergibt sich aus der Steigerung der Anzahl der Teilnehmenden. 2017: 131 TN; 2022: 257 TN und der erwarteten TN-Zahl von ca. 300 Personen in den nächsten Jahren sowie der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation.

 

Anerkennungsfonds:

Die Kosten für den Anerkennungsfonds beruhen aus den Erfahrungen der Inanspruchnahme der letzten Jahre sowie der erwarteten höheren Nachfrage zur Unterstützung von innovativen Freiwilligenprojekten von Vereinen und Organisationen.

 

Klimaticket Ö FSJ/FUJ:

Aufgrund der Evaluierungen wird von einer Grundmenge der Teilnehmendenzahlen des FSJ/FUJ von 1.600 und einer Inanspruchnahme von 75% (Rate der Inanspruchnahme des KTÖ BH/ZD dzt. bei 73%), somit 1.200 Teilnehmende ausgegangen.

 

Freiwilliges Umweltschutzjahr (FUJ)

Der jährliche Betrag für die Förderung des Freiwilligen Umweltschutzjahres wird im Hinblick auf die bisherigen Beiträge, der Berücksichtigung der höheren Sozialabgaben, der aufgrund der umfangreichen Versicherungspflicht entstehenden Versicherungsprämien sowie der gesetzlich vorgeschlagenen Anhebung des Taschengeldes mit € 481.500 quantifiziert. Dieser Betrag beruht auf der Beibehaltung der bereits langjährig bestehenden Kooperation mit den Bundesländern im Bereich des Freiwilligen Umweltschutzjahres.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern.

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2023

2024

2025

2026

2027

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

3.361

10.082

10.082

10.082

10.082

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2023

2024

2025

2026

2027

gem. BFRG/BFG

21.01.04 EU, Internat.Soz.Sen

 

2.700

8.100

8.100

8.100

8.100

gem. BFRG/BFG

41.03.01 Klimaticket

 

500

1.500

1.500

1.500

1.500

gem. BFRG/BFG

43.02.01 Umwelt u. Kreislauf.

 

161

482

482

482

482

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung für den Aufbau und Ausbau der im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen wie Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich, wie die Unterstützung (durch Projektförderungen) von Freiwilligenzentren in Österreich, der langfristigen Absicherung des Anerkennungsfonds und für die Absicherung der Freiwilligendienste im Inland (Freiwilliges Sozialjahr – FSJ) sowie der Förderung der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienste im Ausland) erfolgt aus Budgetmitteln, die im jeweiligen Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesfinanzrahmengesetz in der UG 21 (Ansatz 21.01.04) berücksichtigt sind. Im Ausgangsjahr 2023 erfolgt die Bedeckung jeweils intern durch Umschichtungen.

 

Die Finanzierung des Klimatickets wird mit Bezug auf die Bedeckung im Budgetbegleitgesetz 2023 für die vertriebliche und tarifliche Verbesserung des Klimaticket Österreich über das Grundbudget des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sichergestellt.

 

Die Bedeckung der Förderungen im Bereich des Freiwilligen Umweltschutzjahres wird durch das BMK (Ansatz 43.02.01) sichergestellt.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2023

2024

2025

2026

2027

Bund

3.360.500,00

10.081.500,00

10.081.500,00

10.081.500,00

10.081.500,00

 

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich

Bund

1

100.000,00

1

300.000,00

1

300.000,00

1

300.000,00

1

300.000,00

Freiwilligenzentren

Bund

1

333.333,00

1

1.000.000,00

1

1.000.000,00

1

1.000.000,00

1

1.000.000,00

Freiwilliges Sozialjahr

Bund

1

1.500.000,00

1

4.500.000,00

1

4.500.000,00

1

4.500.000,00

1

4.500.000,00

Freifahrt (Klimaticket)

Bund

1

500.000,00

1

1.500.000,00

1

1.500.000,00

1

1.500.000,00

1

1.500.000,00

Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement

Bund

1

166.667,00

1

500.000,00

1

500.000,00

1

500.000,00

1

500.000,00

Mehraufwand Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

Bund

1

600.000,00

1

1.800.000,00

1

1.800.000,00

1

1.800.000,00

1

1.800.000,00

Freiwilliges Umweltschutzjahr

Bund

1

160.500,00

1

481.500,00

1

481.500,00

1

481.500,00

1

481.500,00

 

Ein allfälliger Förderaufwand nach dem Freiwilligengesetz im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung (Art. 17 B-VG) richtet sich nach Verfügbarkeit der im Rahmen des geltenden Bundesfinanzgesetzes zur Verfügung stehenden Mittel und erfolgt auf Basis der Verordnung des Bundesministers bzw. der Bundesministerin für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014).

Die Abwicklung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland erfolgt durch die betroffenen Bundesministerien (BMSGPK, BMK).

 

Der jährliche Betrag für die Förderung des Freiwilligen Umweltschutzjahres wird im Hinblick auf die bisherigen Beiträge, der Berücksichtigung der höheren Sozialabgaben, der aufgrund der umfangreichen Versicherungspflicht entstehenden Versicherungsprämien sowie der gesetzlich vorgeschlagenen Anhebung des Taschengeldes mit € 481.500 quantifiziert. Dieser Betrag beruht auf der Beibehaltung der bereits langjährig bestehenden Kooperation mit den Bundesländern im Bereich des Freiwilligen Umweltschutzjahres.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.12 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 399216950).