2242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag (3533/A) der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 11. Oktober 2023 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Michael Hammer und Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, G, dagegen: F, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die im Zuge der Pensionsanpassung für das Jahr 2024 im ASVG, GSVG und BSVG getroffenen Maßnahmen sollen durch entsprechende Verweisungen und Maßgaben in das Pensionsrecht der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten, Bundestheaterbediensteten und ÖBB-Beamtinnen und ÖBB-Beamten übernommen werden.

Im APG werden zum Ausgleich für den inflationsbedingten Nachteil aufgrund des systemimmanenten späteren Wirksamwerdens der Aufwertung der Pensionskontogutschrift  Pensionen mit Stichtag im Jahr 2024 außertourlich erhöht. Nicht umfasst sind Korridorpensionen des Zugangsjahres 2024 ohne Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen schon 2023, da in diesen Fällen der Zeitpunkt des Pensionsantritts durchaus in der Disposition der Versicherten liegt.

Der dortige Erhöhungsprozentsatz von 6,2% ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem aus dem Anpassungsfaktor 2024 abgeleiteten Prozentsatz von 9,7% und dem Prozentsatz von 3,5%, der der Aufwertungszahl 2024 entspricht.

Um diesen Nachteilsausgleich auch im Pensionsrecht der Beamtinnen und Beamten des Bundes entsprechend umzusetzen, werden die Beitragsgrundlagen der den Pensionen im APG entsprechenden Pensionen der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Pensionsantritt im Jahr 2024 mit Ausnahme der Korridorpensionen, bei denen eine Ruhestandsversetzung mangels Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen frühestens im Jahr 2024 möglich war) nicht mit den ASVG-Aufwertungsfaktoren für das Jahr 2024 (diese wurden mit dem Faktor 1,058 erhöht), sondern mit um den Faktor 1,097 erhöhten Aufwertungsfaktoren aufgewertet.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Mag. Michael Hammer, Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, Alois Stöger, diplômé, Dr. Dagmar Belakowitsch und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch das Wort.

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde der Abgeordnete Mag. Markus Koza gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2023 10 11

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann