260 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Sozialbericht 2019 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-77 der Beilagen)

Das Sozialministerium gibt alle zwei Jahre den Sozialbericht heraus. Dieser dokumentiert die wichtigsten Entwicklungen der zurückliegenden Periode im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums.

Der Sozialbericht beschreibt die Maßnahmen, Aktivitäten und Neuerungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz seit 2017. Dabei wurden die Zuständigkeiten, die in der laufenden Legislaturperiode erheblich gewachsen sind, um das große Zukunftsthema Gesundheitsversorgung ergänzt. Weitere Schwerpunkte des Berichts sind die Entwicklungen am Arbeitsmarkt, im Arbeitsrecht, in der Sozialversicherung, im Bereich Behinderung und Pflege, in der allgemeinen Sozialpolitik sowie im Bereich Konsumentenschutz.

Die europäischen und internationalen Aktivitäten standen, vor allem im vergangenen Jahr, ganz im Zeichen des österreichischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union.

Außerdem bezieht der Sozialbericht 2019 erstmals in ganz besonderem Maße die Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, die sogenannten Sustainable Development Goals, mit ein. Es handelt sich dabei um jene 17 globalen Entwicklungsziele, zu denen sich Österreich als Teil der internationalen Staatengemeinschaft im Rahmen der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen“ bekannt hat. Diese Ziele werden in nationale Strategien, Aktionspläne und Programme aufgenommen, um die Nachhaltigkeit der wirt­schaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung im globalen Kontext weiterzubefördern. Der Sozialbericht 2019 ist dabei auch ein wichtiger Baustein für die laufende Dokumentation unserer Zielerreichung für den Bericht an die Vereinten Nationen, den Österreich erstmals im kommenden Jahr vorlegen wird.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am
25. Juni 2020 in Verhandlung genommen.

 

Aufgrund eines am 25. Juni 2020 eingebrachten Verlangens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kira Grünberg, Mag. Gerald Loacker, Peter Wurm, Gabriele Heinisch-Hosek, Fiona Fiedler, BEd, Dr. Gudrun Kugler, Alois Stöger, diplômé, Mag. Christian Drobits, die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
Mag. (FH) Christine Aschbacher
sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sozialbericht 2019 der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (III-77 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2020 06 25

                              Mag. Markus Koza                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann