319 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (285 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Arbeitsmarktförderungsgesetz geändert werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Der Gesetzentwurf soll einen Beitrag leisten, Nachteile infolge der Covid-19 Krise besser bewältigen zu können. So soll arbeitslosen Personen eine zusätzliche finanzielle Abgeltung gewährt werden. Weiters soll jenen Personen, die eine konkrete berufliche Ausbildung während der Pandemie nicht abschließen konnten, eine Nachholung des Abschlusses erleichtert werden, in dem befristet für diesen Zweck die gewährte finanzielle Existenzgrundlage (Fachkräftestipendium bzw. Weiterbildungsgeld) verlängert werden kann.

Mit diesem Gesetzentwurf sollen Familien finanziell gefördert und dadurch deren Kaufkraft gestärkt werden. Die Mittel für den Corona-Familienhärtefonds sollen auf 60 Millionen € erhöht werden.

Der Gesetzentwurf setzt zudem entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 589/2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) das national zu regelnde Zulassungsverfahren betreffend den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte um.

Die Verordnung (EU) Nr. 589/2016 strebt eine stärkere gemeinsame Zusammenarbeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt sowie eine Erhöhung der Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb Europas an.

Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 589/2016 bestimmt, dass jeder Mitgliedstaat ohne ungebührliche Verzögerung, spätestens jedoch bis 13. Mai 2018, ein System für die Zulassung von Einrichtungen als EURES-Mitglieder und -Partner, für die Überwachung ihrer Aktivitäten und der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften bei der Anwendung dieser Verordnung einrichtet. Es ist daher eine ehestmögliche Umsetzung geboten.

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf den Kompetenztatbestand des Art. 10 Abs. 1 Z 11 (Arbeitsrecht, Sozialversicherungswesen) und Z 17 B-VG (Bevölkerungspolitik).

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 02. Juli 2020 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Tanja Graf, Fiona Fiedler, BEd, Alois Stöger, diplômé, Norbert Sieber, Ing. Markus Vogl, Julia Elisabeth Herr, Rebecca Kirchbaumer, Mag. Christian Drobits, Dr. Gudrun Kugler, Bedrana Ribo, MA, Michael Schnedlitz, die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (285 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 07 02

                              Mag. Markus Koza                                                              Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann