Anlage

 

Begründung

des Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2020 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz sowie das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2020 – 2. SVÄG 2020)

In Artikel 1 Ziffer 12 der Vorlage wird als § 744 Absatz 7 eine Verfassungsbestimmung eingeführt, die auch gemäß Artikel 44 Absatz 1 B‑VG ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist.

Offenkundig aufgrund eines redaktionellen Versehens fehlt jedoch bei der dazugehörigen Inkrafttretensbestimmung in Artikel 1 Ziffer 13 der Vorlage die Kennzeichnung als Verfassungsbestimmung. Im Sinne des Artikel 44 B‑VG müsste diese Bestimmung daher umformuliert und ergänzt werden.