914 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1668/A der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird

Die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Es war das Ziel der österreichischen Bundesregierung, komplementär zur Impfstrategie eine Teststrategie zu institutionalisieren und Testungen auch auf betrieblicher Ebene zu etablieren und zu forcieren. Um den Erfolg dieser Gesamtstrategie abzusichern, soll das Programm ‚Betriebliches Testen‘ nun bis 30.9.2021 verlängert werden. Die österreichische Bundesregierung möchte damit die Anreizstrukturen für betriebliche Testungen aufrecht erhalten. Es ist nämlich nicht mit Sicherheit vorauszusagen, ob die Corona-Pandemie über den Sommer 2021 allein durch die Fortschritte bei den Impfungen gänzlich unter Kontrolle zu bringen sein wird. Die Unternehmen sollen daher darüber hinaus weiterhin einen Anreiz erhalten, insbesondere ihre Mitarbeiter/innen und Kunden/Kundinnen auf das SARS CoV-2 Virus und seine Mutationen zu testen.

Weiters wird die Zuständigkeit des Gesundheitsministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Übermittlung der Anzahl der in die Testplattform eingemeldeten Testungen sowie für Auskünfte des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger an die Austria Wirtschaftsservice GmbH auch in der Vollziehungsklausel klargestellt, was zuvor aus einem Redaktionsversehen unterblieben war.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 9. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Michael Seemayer, Mag. Gerald Loacker, Dr. Dagmar Belakowitsch, Michael Schnedlitz sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 06 09

                             Ralph Schallmeiner                                                            Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann