Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2021

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Aufgrund der außergewöhnlichen wirtschaftlichen und sozialen Lage anlässlich der COVID-19 Krise hat der Europäische Rat im Juli 2020 die Schaffung eines mit rd. 672 Mrd. Euro dotierten EU-Aufbauinstruments mit der Bezeichnung Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (auch „Next Generation EU") bewilligt. Für die Inanspruchnahme von Mitteln aus der Aufbau- und Resilienzfazilität fordert die Europäische Kommission von den Mitgliedstaaten geeignete Überprüfungssysteme zur Nachverfolgung des Mittelflusses sowie zur Beauskunftung der Empfänger und wirtschaftlichen Eigentümer. Um diesen Verpflichtungen nachkommen zu können und gleichzeitig für die eingebundenen Akteure die administrativen Aufwände so gering wie möglich zu halten, soll dabei auf bereits bestehende Instrumentarien zurück gegriffen werden. Als gebietskörperschaftenübergreifende Lösung, die bereits von der Mehrzahl der Abwicklungsstellen angebunden ist, wird daher die Transparenzdatenbank entsprechend erweitert. Dazu sollen alle Leistungen, die über die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, in die Transparenzdatenbank mit erweiterten Attributen eingemeldet werden (ARF-Leistungen). Um die Verwaltungsmehraufwände für die leistenden Stellen dabei so gering wie möglich zu halten, soll ein direkter Zugriff durch die Transparenzdatenbank auf das Wirtschaftliche Eigentümer Register zulässig werden, sodass über die von der Europäischen Kommission geforderten Datensätze zentralisiert und verwaltungsökonomisch Auskunft gegeben werden kann.

 

Ziel(e)

Vollständige personenbezogene Erfassung sämtlicher über die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierter Leistungen in der Transparenzdatenbank.

Zentralisierte personenbezogene Beauskunftung von Anfragen der Europäischen Kommission über die Vergabe und Verwendung von ARF-Mitteln in Entsprechung der von Europäischer Ebene geforderten Überprüfungs- und Kontrollsysteme.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

a) Erfassung sämtlicher Leistungen, die über Mittel der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, auf Leistungsangebotsebene;

b) Vollständige Übermittlung personenbezogener Mitteilungen zu sämtlichen ARF-Leistungen unter Berücksichtigung der zusätzlich zu meldenden Datensätze;

c) Direktzugriff über die Transparenzdatenbank in das Wirtschaftliche Eigentümer Register;

d) Anlassbezogene Weitergabe der Daten an die Europäische Kommission für Kontrollzwecke, damit verbunden Verankerung eines Kontrollzweckes;

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Erfassung der ARF-Leistungen auf Leistungsangebotsebene sowie die Übermittlung der dazu gehörenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der zusätzlichen Datensätze in Entsprechung der Vorgaben von der Europäischen Kommission legt sowohl bei der Transparenzdatenbank als auch bei den Ressorts einen gewissen Personal- und IT-Umsetzungsaufwand nahe. Der ebenfalls zur Erfüllung von Vorgaben der Europäischen Kommission vorgesehene Direktzugriff über die Transparenzdatenbank auf das Wirtschaftliche Eigentümer Register verursacht im Bundeshaushalt Betriebskosten, führt aber bei den leistenden Stellen im Rahmen der gegenständlichen Umsetzung zu erheblichen Verwaltungsvereinfachungen. Aus den sonstigen Maßnahmen ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Bund

‑187

‑37

‑37

‑37

‑37

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Die Anzahl der von den Neuerungen in Zusammenhang mit der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität betroffenen leistenden Stellen wird im unteren zweistelligen, sofern nicht überhaupt einstelligen, Bereich liegen. Die von diesen Unternehmen mitunter vorzunehmenden IT-Adapierungsarbeiten für die Anbindung von Schnittstellen zur Übermittlung der erweiterten Attribute wird internen Expertenschätzungen zufolge den Schwellenwert von EUR 2,5 Mio. innerhalb von fünf Jahren keinesfalls überschreiten, da sich die IT-Adaptierungsarbeiten nur auf die Erweiterung bereits bestehender Strukturen beziehen und nicht die Schaffung gänzlich neuer technischer Strukturen beinhalten.

Verwaltungskosten entstehen im Zusammenhang mit der Übermittlung der zusätzlichen Datensätze für die betroffenen Unternehmen keine, da die Mitteilungen zu 99% automatisiert über Schnittstellen erfolgen und damit nicht manuell erfasst werden. Sollten einzelne Mitteilungen dennoch über das Dialogverfahren in die Transparenzdatenbank gemeldet werden, wird sich der dbgzl. Verwaltungsaufwand jedenfalls unter EUR 100.000,00 belaufen.

Gender Mainstreaming: Die Gender Prüfung ergab keinen Hinweis auf eine mögliche geschlechtsspezifische Auswirkung des Vorhabens.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Der Entwurf zur Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 konkretisiert Vorgaben der VERORDNUNG (EU) 2021/241 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität [VO (EU) 2021/241]. Darüber hinaus besteht kein unmittelbarer europarechtlicher Bezug.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

187

37

37

37

37

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2021

2022

2023

2024

2025

gem. BFRG/BFG

15.01.01 Zentralstelle

 

187

37

37

37

37

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung für die IT-Adaptierungsaufwände in der Transparenzdatenbank sowie die laufenden Werkleistungskosten erfolgt in der UG 15 im DB 15.01.01. Der geringe Personalmehraufwand (rd. EUR 3.000,00, aufgrund Geringfügigkeit in der obigen Tabelle nicht separat ausgewiesen), der durch die Erfassung der ARF-Leistungen und Übermittlung der Mitteilungen bei den Ressorts entsteht, wird bei den jeweiligen Detailbudgets, in welchen sich die durch Förderungen bedingten Auszahlungen auswirken, verbucht.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

4,91

0,07

5,01

0,07

5,11

0,07

5,21

0,07

5,31

0,07

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

M1: Eingabe zusätzlicher ARF-Leistungsangebote durch die Ressorts in die TDB

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

120

0,5

120

0,5

120

0,5

120

0,5

120

0,5

M2: Eingabe von zusätzlichen manuellen Leistungsmitteilungen in die TDB

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst 3 v2/1-v2/3; b

12

0,2

12

0,2

12

0,2

12

0,2

12

0,2

M3: Prüfung der zusätzlich erfassten ARF-Leistungsangebote durch das BMF

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

120

0,5

120

0,5

120

0,5

120

0,5

120

0,5

 

M1: Die vollständige Erfassung durch die Ressorts aller über ARF-Mittel finanzierte Leistungen legt einen gewissen Verwaltungsmehraufwand nahe. Dieser wird wie folgt abgeschätzt: Derzeit finden sich im Transparenzportal ca. 4.000 Leistungsangebote. Dabei stammen ungefähr 30% der Leistungsangebote vom Bund und ca. 70% von den Ländern. Aufgrund von internen Expertenschätzungen wird angenommen, dass die Erweiterung der Leistungsarten bei ARF-Leistungen dazu führt, dass sich die Zahl der Leistungsangebote um maximal 10% erhöht. Aufgrund der vorliegenden Novelle werden daher jährlich maximal 104 zusätzliche Leistungsangebote in der Transparenzdatenbank erfasst werden müssen. Für diesen Aufwand wird mit einer Dauer von 30 Minuten pro Angebot gerechnet, was bei einer Fallzahl von 120 zu Personalkosten von maximal ca. EUR 1.990 beim Bund führt.

M2: Die darauf aufbauenden Leistungsmitteilungen (=entsprechende Einmeldungen in die Transparenzdatenbank bei Leistungsauszahlung und Gewährung) erfolgen zu mehr als 99% automationsunterstützt und verursachen somit zum Großteil keinen personellen Mehraufwand. So erfolgten im Jahr 2020 von ca. 23 Mio. Leistungsmitteilungen lediglich ca. 312.000 manuell, das ist ca. 1%. Unter den Annahmen, dass bei ARF-Leistungen ein leicht gesteigerter Anteil von rund 10% der Mitteilungen manuell übermittelt wird, rund 120 neue ARF-Leistungsangebote pro Jahr anlässlich der Novelle angelegt werden müssen, wovon zu 12 Leistungsangeboten die Mittelungen manuell erfolgen, und die manuelle Anlage von Mitteilungen ca. 10 Minuten bedarf, ergeben sich Personalkosten für den Bund von maximal EUR 70.

M3: Die von den Ressorts im Zusammenhang mit ARF ergänzend erfassten Leistungsangebote müssen vom BMF geprüft und zur Veröffentlichung am Transparenzportal freigegeben werden. Unter der Annahme, dass die Prüfung eines Leistungsangebotes ca. 30 Minuten in Anspruch nimmt und durch eine v1-Kraft erfolgt, ergeben sich Personalkosten in der Höhe von ca. EUR 2.900.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

1.717,90

1.752,27

1.787,31

1.823,05

1.859,52

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Bund

180.000,00

30.000,00

30.000,00

30.000,00

30.000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

M1: IT-Adaptierungsaufwand bei der Transparenzdatenbank bzgl. ARF-Leistungen

Bund

1

150.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

M2: laufende Kosten für die Abfrage aus dem Wirtschaftliche Eigentümer Register

Bund

1

30.000,00

1

30.000,00

1

30.000,00

1

30.000,00

1

30.000,00

 

M1: Für die initialen Adaptierungsaufwand bei der Transparenzdatenbank bezgl. ARF-Leistungen werden einmalige Kosten von EUR 150.000,00 geschätzt.

M2: Für den Direktzugriff durch die Transparenzdatenbank auf das Wirtschaftliche Eigentümer Register in Entsprechung der Vorgaben der Europäischen Kommission und im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung für die leistenden Stellen fallen jährliche Kosten ans. Diese werden auf EUR 30.000 pro Jahr geschätzt.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Es entstehen keine Transferaufwände.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.9 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 822214241).