12.30

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich die Zahlen noch einmal veranschaulichen: Für die Kurzarbeit wurden bislang insgesamt knapp über 7 Milliarden Euro ausgegeben. – 7 Milliarden Euro, das sind ungefähr 2 Prozent des Bruttosozialproduktes, das heißt der Wirtschaftsleistung des Jahres 2020; 2 Prozent des Bruttosozialproduktes für die Sicherung von Einkommen der ArbeitnehmerInnen und der Privathaushalte.

Die Kurzarbeit ist eine ganz wesentliche Maßnahme, um die Einkommen und die Nach­frage einigermaßen zu stabilisieren und um ein Abrutschen in die Armut zu verhindern. Diese Maßnahme hat insbesondere auch in den Bereichen gewirkt, in denen es einkom­mensschwache Gruppen gab. Wenn man sich anschaut, in welchen Branchen die Kurz­arbeit vor allem zum Einsatz gekommen ist, dann verdeutlicht das auch noch einmal, in welchen Branchen vom letzten Jahr bis in den heurigen März quasi die meisten Aus­fallstunden anfielen. Das war im Handel: fast 80 Millionen Ausfallstunden. Das war im Tourismus, in der Gastronomie: 87 Millionen Ausfallstunden. Das war bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit fast 26 Millionen Ausfallstunden, und das war in der Industrie – nicht unbedingt ein Niedriglohnbereich – mit 74 Millionen Ausfallstunden.

Das heißt, die Gelder für die Kurzarbeit sind schon zum großen Teil in die Bereiche gelangt, in die sie auch haben gelangen müssen. Wenn diese Menschen in die Arbeits­losigkeit gefallen wären, wäre es nicht nur schwerer für die Unternehmen gewesen, sie wieder zurückzuholen, sie quasi im Unternehmen zu behalten, sondern es hätte auch tatsächlich einen massiven Einkommensverlust für diese Menschen bedeutet.

Dass die Kurzarbeit inzwischen rückläufig ist, zeigt auch, dass sich die Konjunktur nach der Covid-Krise wieder einigermaßen erholt. Noch einmal zur Erinnerung: Im Mai 2020 hatten wir noch 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit, heute sind es 320 000, und es ist natürlich zu erwarten, dass diese Tendenz mit den Öffnungsschritten noch weiter anhal­ten wird.

Der Herr Minister hat es bereits erwähnt: Aktuell finden Verhandlungen der Sozialpartner mit der Regierung und mit ExpertInnen über das Nachfolgeprojekt zur Kurzarbeit Phase vier statt, weil es natürlich auch weiter Kurzarbeit geben muss. Es gibt nach wie vor Branchen, in denen Betriebe von Maßnahmen der Schließung oder von Maßnahmen der begrenzten Öffnung – bei denen auch noch nicht der volle Beschäftigungseffekt ein­setzt – betroffen sind, aber es muss auch klar gesagt werden: Wir müssen auch teure Mitnahmeeffekte verhindern. Wir müssen auch verhindern, dass über ein großzügiges Kurzarbeitsmodell allzu leicht wirtschaftliche Verluste und das Unternehmensrisiko auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, und wir müssen sicherstellen, dass die Gelder für Kurzarbeit dort ankommen, wo sie tatsächlich gebraucht werden.

Noch zum Abschluss, weil der Herr Minister gesagt hat, es braucht ein umfassendes Arbeitsmarktprogramm, um Menschen möglichst rasch wieder in Beschäftigung zu brin­gen und ihnen wieder Perspektiven zu geben: Ja, das ist ein Teil der Arbeitsmarktpolitik. Man weiß, dass vor allem Menschen, die in Arbeitslosigkeit sind, besonders armutsge­fährdet und häufiger von Armut betroffen sind. Der andere, mindestens genauso wichtige Teil ist daher, dass wir auch entsprechende Leistungen aus der Arbeitslosenversiche­rung schaffen und festigen, die tatsächlich nicht nur Perspektive geben, sondern vor allem auch langfristig gegen Armut wirken. Das Ziel heißt nach wie vor: Halbierung von Armut – und nicht: Halbierung von Arbeitslosengeld. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Salzmann.)

12.34

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Graf. – Bitte.