13.59

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Wir beschließen heute unter diesen Tagesordnungspunkten ein Bündel an Maßnahmen, bei denen es um unterschiedliche gesetzliche Versicherungsre­gelungen geht, die zum Großteil Fristverlängerungen vorsehen – so weit, so gut.

Bemerken möchte ich: Es gibt keine einheitliche Regelung dieser Fristen, und von den Regierungsparteien – das muss ich jetzt schon noch einmal ausdrücklich erwähnen – kommen die Änderungen nicht einmal mehr in den letzten Stunden, sondern wirklich in den letzten Sekunden. Als Beispiel sei der Abänderungsantrag genannt, den Kollegin Ribo eingebracht hat. Da ist zum Beispiel genannt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Helferinnen und Helfer bei den Impf- und Teststraßen, derzeit bis zu 1 000 Euro im Mo­nat als Aufwandsentschädigung beitrags- und steuerfrei zu verdienen, mit 30. Juni aus­gelaufen wäre. Vor 20 Minuten wurde der Antrag auf Verlängerung bis 30.9. eingebracht.

Dass etwas in letzter Sekunde passiert, wird, hoffe ich, im Herbst anders sein, weil die Bundesregierung es doch den ganzen letzten Sommer versäumt hat, einen Plan zu ma­chen und sicherzustellen, dass es im Herbst keinen harten Lockdown mehr gibt. Die Bundesregierung hat das immer versprochen und gesagt: Nein, nein, wir sind alle gut auf den Herbst vorbereitet! – Wie war es de facto? – Wir haben mehr oder weniger den ganzen Winter in einem mehr oder weniger harten Lockdown verbracht. Das gilt es auf jeden Fall heuer und auch für die Zukunft zu verhindern. Wir brauchen daher alternative Maßnahmen zu harten Lockdowns. Es liegt jetzt an der Bundesregierung und vor allem an Ihnen, Herr Gesundheitsminister, vorausschauend zu planen und Konzepte zu erar­beiten, sodass allgemeine Schließungen, aber besonders Schulschließungen und Schlie­ßungen von Betreuungseinrichtungen in Zukunft verhindert werden.

Ganz kurz möchte ich auch noch auf den Antrag bezüglich Kostenübernahme für Komple­mentärmedizin eingehen. Für uns ist es weiterhin eine Voraussetzung, dass Behand­lungsmethoden nach internationalen Standards auf Sicherheit und Wirksamkeit über­prüft werden. Solange keine entsprechenden Nachweise vorliegen, können wir nicht An­trägen zustimmen, dass die Allgemeinheit, die Krankenversicherung, dafür Kosten über­nimmt.

In letzter Sekunde ist auch noch ein weiterer Antrag eingelangt – da ist die letzte Se­kunde schon ein bisschen länger her –, und zwar geht es da um das großzügige Ge­schenk an die Pharmaindustrie. Seit 2017 ist klar, dass die Regelung betreffend unter­schiedliche preisliche Abgeltung von Generika und Biosimilars mit Ende 2021 auslaufen wird, weil das einfach eine befristete Regelung war. Die Regierung hat aber keine neue Regelung im Sinne der Kostenersparnis für die Versicherten in der Sozialversicherung getroffen – nein, ganz im Gegenteil: Jetzt wird diese Regelung auch noch bis Ende 2023 verlängert. Das geht wieder zulasten der Versicherten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.03

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ralph Schallmei­ner. – Bitte, Herr Abgeordneter.