Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Keck, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 908/A eine Frist bis zum 1. Juli 2021 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristset­zungsantrag stattfinden.

Wir gehen gleich in die Debatte ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass nach § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Dem Erstredner fallen zur Begründung 10 Minuten zu. Die Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung und zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen ebenfalls nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte sehr.