17.17

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Seit den Öffnungsschrit­ten Mitte Mai habe ich in meinem Wahlkreis zahlreiche Unternehmen besucht, darunter auch mehr als ein Dutzend Gastronomiebetriebe. Ich konnte zweifelsfrei eines feststel­len: Die Stimmung ist positiv bis sehr positiv.

Das hat damit zu tun, dass die Unternehmerinnen und Unternehmer sehr genau wissen, dass es durch die staatliche Intervention, durch die vielen verschiedenen Maßnahmen  Kurzarbeit, Härtefallfonds, Umsatzersatz  erst möglich war, dass unsere Unternehme­rinnen und Unternehmer gut durch die Krise gekommen sind und dass damit auch viele, viele Tausende, Hunderttausende Arbeitsplätze gerettet wurden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.) Sie sind auch deswegen sehr positiv gestimmt, weil die Zu­kunftsaussichten tatsächlich so positiv sind.

Wenn wir uns jetzt den Arbeitsmarkt ansehen da spiegeln sich diese positiven Zu­kunftsaussichten sehr gut wider , dann sehen wir, dass die Arbeitslosigkeit in den letz­ten Wochen und Monaten stark gesunken ist. Danke, Herr Bundesminister, dass Sie jeden Dienstag an die Öffentlichkeit gehen und diese Zahlen präsentieren. Letzten Dienstag gab es in Österreich 294 000 Arbeitsuchende, wieder 6 000 weniger als eine Woche zuvor. Selbst wenn wir in manchen Regionen einen Vergleich mit dem Vorkrisen­niveau ziehen, dann sehen wir, dass wir heute in manchen Regionen bereits unter dem Niveau von 2019 sind. Auch das trägt zu dieser positiven Stimmung, die jetzt in unserem Land herrscht, bei. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)

Nichts passiert aus Zufall! Es war völlig richtig, dass die Bundesregierung gemeinsam mit uns als Gesetzgeber rechtzeitig Maßnahmen ergriffen hat. Denken wir an die Coro­najoboffensive. Im Winter, in der Hochphase der Pandemie, haben wir die Coronajobof­fensive gestartet, haben 700 Millionen Euro in die Hand genommen, 100 000 Menschen adressiert, um sie auszubilden, weiterzubilden, sie auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten. Oder denken wir an den Lehrlingsbonus. Es gibt derzeit um 10 Prozent mehr freie Lehr­stellen, als es vor zwei Jahren gegeben hat. Auch das ist ein sehr positives Zeichen für unseren Arbeitsmarkt und für unseren Wirtschaftsaufschwung. (Beifall bei der ÖVP so­wie der Abg. Maurer.)

Trotzdem gibt es Branchen auch das wurde hier schon angesprochen, gerade auch von Kollegen Loacker –, in denen jetzt schon Arbeitskräfte gesucht werden, etwa in der Gastronomie, aber ganz besonders auch in der Pflege. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, die Maßnahmen, die Sie, Herr Bundesminister, heute angekündigt haben  die Fachkräftestipendien für den Lehrgang zur Pflegeassistenz –, auszuweiten, dass eben dieser Umstieg in die Pflege attraktiviert wird, denn wir wissen, dass wir bis 2030  je nach Schätzung zwischen 70 000 und 100 000 zusätzliche Arbeitskräfte im Bereich der Pflege brauchen werden und eben jetzt schon Maßnahmen gesetzt werden müs­sen. Danke auch für diese Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Nicht zuletzt, meine Damen und Herren, die Aktion Sprungbrett: Es ist wirklich kurios, und man hört es auch oft am Wirtshaustisch: Wie ist es möglich, dass es einerseits freie Arbeitsplätze und auf der anderen Seite aber doch eine gewisse Anzahl an Arbeitsu­chenden gibt?

Dabei ist ganz besonders auch die Gruppe der Langzeitarbeitslosen zu adressieren. Kollege Muchitsch hat die Zahl von 142 000 Langzeitarbeitslosen genannt, das sind um 40 000 bis 50 000 mehr als vor der Coronakrise. Diesbezüglich muss man wirklich aktiv werden. Mit der Aktion Sprungbrett, die sich schon etwas von dem, was ihr vorgeschla­gen habt, unterscheidet, in Summe aber in die gleiche Richtung geht – das soll man durchaus anerkennen –, soll es gelingen, innerhalb von einem Jahr oder von eineinhalb Jahren 50 000 Menschen zu adressieren und zu erreichen, sodass sie wieder in den normalen Arbeitsmarkt eintreten können.

Daher ist diese Aktion so wichtig und wird dazu beitragen, dass wir die positive Stim­mung, die derzeit vorherrscht, auch in die Zukunft tragen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich muss noch einen Abänderungsantrag zur Kurzarbeit ein­bringen – im Ibiza-Untersuchungsausschuss würde ich jetzt sagen, außerhalb der Rede­zeit, aber das geht hier nicht –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses (907 d.B.) betreffend den Initiativantrag (1659/A) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ar­beitsmarktservicegesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Artikel 2 (Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 2 (§ 37b Abs. 7 AMSG) wird nach der Wortfolge „Beihilfensumme ab 1. Juli 2021 gegenüber der bis 30. Juni“ der Ausdruck „2021“ eingefügt.

2. In Ziffer 3 (§ 37b Abs. 9 AMSG) wird dem Abs. 9 folgender Satz angefügt:

„Zur Identifizierung der besonders betroffenen Betriebe hat der Bundesminister für Fi­nanzen dem AMS die Daten betreffend die Umsätze eines Beihilfenwerbers elektronisch zur Verfügung zu stellen.“

3. Z 5 lautet:

„5. Dem § 78 werden nach dem Abs. 43 folgende Abs. 44 und 45 angefügt:

„(44) § 37b Abs. 2, 7 und 9, § 37c Abs. 6 und § 79 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit 1. Juli 2021 in Kraft.

(45) § 37b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit Ende Juni 2022 außer Kraft. § 37b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2020 tritt mit 1. Juli 2022 wieder in Kraft.““

*****

Diesbezüglich bitte ich um Annahme. (Beifall bei der ÖVP.)

17.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza

und Kollegen

zum Bericht des Sozialausschusses (907 d. B.) betreffend den Initiativantrag (1659/A) eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ar­beitsmarktservicegesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die eingangs bezeichnete Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Artikel 2 (Änderung des Arbeitsmarktservicegesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 2 (§ 37b Abs. 7 AMSG) wird nach der Wortfolge „Beihilfensumme ab 1. Juli 2021 gegenüber der bis 30. Juni“ der Ausdruck „2021“ eingefügt.

2. In Ziffer 3 (§ 37b Abs. 9 AMSG) wird dem Abs. 9 folgender Satz angefügt:

„Zur Identifizierung der besonders betroffenen Betriebe hat der Bundesminister für Fi­nanzen dem AMS die Daten betreffend die Umsätze eines Beihilfenwerbers elektronisch zur Verfügung zu stellen.“

3. Z 5 lautet:

„5. Dem § 78 werden nach dem Abs. 43 folgende Abs. 44 und 45 angefügt:

„(44) § 37b Abs. 2, 7 und 9, § 37c Abs. 6 und § 79 Abs. 4 und 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 treten mit 1. Juli 2021 in Kraft.

(45) § 37b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit Ende Juni 2022 außer Kraft. § 37b Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 51/2020 tritt mit 1. Juli 2022 wieder in Kraft.““

Begründung

Zu Artikel 2 (AMSG):

Zu Z 1 (§ 37b Abs. 7):

Hier handelt es sich um eine redaktionelle Klarstellung, dass der 30. Juni 2021 gemeint ist.

Zu Z 2 (§ 37b Abs. 9):

Um die Beihilfenanträge bearbeiten zu können muss das Arbeitsmarktservice über die erforderliche Information betreffend die Umsätze des Beihilfenwerbers verfügen. Diese Information ist durch den Bundesminister für Finanzen zum Abruf zur Verfügung zu stellen, soweit sie bereits in dessen Datenbeständen vorhanden ist.

Zu Z 3 (§ 37b Abs. 2):

Die Möglichkeit von § 4 Urlaubsgesetz abweichende Vereinbarungen treffen zu können, soll nur befristet bis Ende Juni 2022 ermöglich werden. Die Regelung soll mit 1. Juli 2022 wiederum aus dem Rechtsbestand entfernt werden und die davor (vor dem 1. Juli 2021) gültige Regelung wieder in Kraft treten.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte.