18.41

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Unerwünschte E-Mails, Whatsapp-Nachrichten oder Anrufe, das Verbreiten von Gerüch­ten, das Veröffentlichen intimer Bilder, das Abpassen am Weg zur Arbeit, verbale Bedro­hungen, körperliche Gewalttätigkeiten und auch sexuelle Übergriffe – was im Strafge­setzbuch als beharrliche Verfolgung bezeichnet wird, das ist für jede siebte Frau in die­sem Land Realität: Stalking. Stalking, sehr geehrte Damen und Herren, das ist kein Ka­valiersdelikt, das ist Gewalt, und diese Bundesregierung nimmt den Kampf gegen Gewalt an Frauen sehr, sehr ernst. (Beifall bei den Grünen.)

Ich freue mich, dass wir heute im Gewaltschutz gemeinsam einen nächsten Schritt ge­hen können, nämlich mit einer Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes. Worum geht es bei dieser Änderung? – Die Kollegin von der SPÖ hat es schon ein bisschen anklin­gen lassen: 2019 wurde gemeinsam von ÖVP und FPÖ ein Gewaltschutzpaket ausgear­beitet, das auch in Kraft getreten ist. Dieses ist von den OpferschützerInnen wirklich breit kritisiert worden. Es gab Kritik vom Österreichischen Frauenring, vom Frauenvolksbe­gehren, von der Allianz gewaltfrei leben, von den österreichischen Gewaltschutzzentren und, und, und. Da wurde völlig zu Recht wirklich breite Kritik formuliert, weil dieses Ge­setz in vielen Punkten Verschlechterungen im Gewaltschutz gebracht hat, Verschlechte­rungen statt Verbesserungen, eben unter anderem auch beim Stalking.

Wie das? – Bis zum Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes 2019 war mittels Erlass ge­regelt, dass den Opferschutzeinrichtungen die personenbezogenen Daten und auch die Vernehmungsprotokolle im Falle von Stalking übermittelt werden, sodass die Gewalt­schutzeinrichtungen proaktiv an die Stalkingbetroffenen herantreten konnten. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019 ist diese Regel weggefallen.

Wozu hat das geführt? – Das hat dazu geführt, dass Betroffene von Stalking keine pro­aktive Unterstützung durch die Opferschutzeinrichtungen mehr bekommen haben. Das wiederum hat dazu geführt, dass Stalkingbetroffene wirklich wichtige Informationen über wesentliche Opferschutzrechte wie die Prozessbegleitung und auch die Möglichkeit zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen einfach nicht mehr gekannt haben, nicht mehr gewusst haben und auch Beratungen insbesondere im Hinblick auf ihre eigene Sicherheit nicht mehr in Anspruch nehmen konnten.

Darum ändern wir dieses Sicherheitspolizeigesetz. Das ist wichtig. Was wir machen, ist, dass wir wieder einführen, dass künftig bei Stalking diese personenbezogenen Daten wieder proaktiv den OpferschützerInnen übermittelt werden, nämlich nicht erst, nachdem ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen worden ist, sondern schon dann, wenn es zur Anzeige wegen Stalking kommt.

Was machen wir damit? – Wir korrigieren einen Fehler, den der ehemalige Innenminister Herbert Kickl zu verantworten hat, und es ist gut und wichtig, dass wir diesen Fehler korrigieren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mit der Korrektur dieses Fehlers, mit diesen Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz ge­hen wir einen nächsten, einen wichtigen Schritt bei der Stärkung von Gewaltschutz und Opferschutz weiter und wir setzen eine wirklich zentrale Forderung von Expertinnen und Experten um. Ich weiß, die Stärkung des Gewaltschutzes ist unser gemeinsames Ziel hier im Hohen Haus. Ich freue mich sehr, dass es dazu im Innenausschuss einen ein­stimmigen Antrag aller Parteien gab. Danke auch dafür, dass Sie diesem Vorschlag zu­gestimmt haben.

Ich möchte mit einem Dankeschön abschließen, nämlich einem Dankeschön an all jene, die tagtäglich im Gewaltschutz, im Opferschutz und in der Gewaltprävention wich­tige Arbeit zum Schutze von von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern leisten. – Vielen, vielen Dank für Ihre Arbeit, sie ist sehr wichtig, und wir werden Sie weiterhin bestmöglich unterstützen. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abgeordneten Krisper und Meinl-Reisinger.)

18.45

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.