18.48

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, zu diesem Tagesordnungspunkt heute sprechen zu dürfen, er ist nämlich ein gutes Beispiel dafür, dass miteinander reden uns weiterbringt. Ausgangslage, das haben wir schon gehört, ist ein Antrag der Kollegen Pfurtscheller, Disoski, Mahrer und Bürstmayr, in dem es darum geht, den Datenaus­tausch zwischen Polizei und Interventionsstellen sicherzustellen, und zwar auch dann, wenn es kein Annäherungs- und Betretungsverbot gibt und es der Sicherheit, dem Schutz der gefährdeten Person und der Gewaltprävention dient.

Im Rahmen des Dialogforums Gewaltschutz mit den Expertinnen und Experten wurden aber auch weitere Regelungslücken ersichtlich, und zwar auch bei der Anordnung von Betretungs- und Annäherungsverboten. So ist aufgrund der Erläuterungen bei der Ein­führung dieses Verbotes 1997 der Fokus darauf gelegt worden, dass die Personen ge­meinsam in einem Haushalt leben oder zumindest ein Bezug zu einer Wohngemein­schaft da ist. Das ist aber nicht immer der Fall. Daher ist es umso wichtiger, dass wir mit diesem Antrag, den wir im Ausschuss dankenswerterweise bereits einstimmig beschlos­sen haben, insofern eine Korrektur vornehmen, als dass nicht unbedingt eine Wohnge­meinschaft vorliegen muss, um ein Annäherungs- und Betretungsverbot auszusprechen.

Gewalt in der Familie ist etwas, das oftmals unbemerkt bleibt. 2020 wurden 11 652 Be­tretungs- und Annäherungsverbote von der Polizei verhängt. Das ist gegenüber den Jah­ren zuvor eine wesentliche Steigerung, die teilweise natürlich auch auf die Pandemie zurückzuführen ist. Seit Anfang des Jahres arbeiten wir massiv für Frauen und Mädchen im Sinne des Gewaltschutzes. Mit dem Maßnahmenpaket gegen Gewalt in der Privat­sphäre wollen wir aktiv gegen Gewalt auftreten und die Präventionsarbeit stärken. Be­rechtigterweise wird ein Fokus auf die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen gelegt. Sie stellt die traurige Realität dar, wenn wir über Gewalt in der Familie sprechen.

Was mich aber auch zum Nachdenken bringt – damit möchte ich schließen –, ist die österreichweite Statistik der Interventionsstellen für 2019 hinsichtlich der Opfer und Ge­fährder. 83 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt waren weiblich und 90 Prozent der Gefährder waren männlich. Das heißt aber auch im Umkehrschluss, 17 Prozent der Op­fer häuslicher Gewalt sind männlich und 10 Prozent der Gefährder sind weiblich.

Wir müssen an dieser Stelle auch den Männern und Burschen die Sicherheit geben, sich an die Beratungsstellen wenden zu können, wenn sie Gewalt ausgesetzt sind. Sie kämp­fen gegen Stereotype, das starke Geschlecht sein zu müssen: Hilfe zu suchen wäre ein Zeichen der Schwäche, oder: Männern kann das gar nicht passieren. – Zumindest nach den Berichten ist es selten der Fall, dass es berichtet wird. Umso mehr kann sich Mann – mit zwei N – vielleicht alleingelassen fühlen.

Egal wen es betrifft, Gewalt ist nie in Ordnung! Jede und jeder darf und soll sich Hilfe suchen. – Du bist nicht allein! Eine Auflistung der Beratungsstellen findest du unter www.gewaltinfo.at. Informier dich, ruf an, lass dir helfen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.52

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.