10.49

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, wir können uns erinnern, dass es nach dem 2. November des letzten Jahres, nach dem schrecklichen Terrorattentat eine große verbale Aktivität gegeben hat, wobei angekün­digt wurde: Wir werden uns jetzt mit der Terrorbekämpfung beschäftigen! Wir müssen jetzt Gesetze ändern! Wir müssen jetzt endlich etwas tun, damit so etwas nie wieder passiert! – Wir wissen, dass das in Wirklichkeit schon von Anfang an ein Unsinn war, weil es ja, um diesen Terroranschlag zu verhindern, keine geänderten Gesetze ge­braucht hätte, sondern weil es zu diesem Anschlag, wie wir wissen, im Wesentlichen aufgrund von Behördenversagen im Rahmen des Innenministeriums kam.

Wir erinnern uns daran, dass die Slowaken uns bereits gemeldet hatten, dass ein verur­teilter, ein wegen Terror verurteilter junger Mann versucht hat, Munition zu kaufen – und nichts ist passiert, es ist zu diesem Terroranschlag gekommen.

Das heißt also, schon allein die Ankündigung, dass wir Gesetzesänderungen brauchen, war ein Unsinn – aber es wurde groß verkauft. Man kündigte an, wir machen jetzt ein Terrorbekämpfungsgesetz, wir sammeln hier mehrere Tagesordnungspunkte aus dem Verfassungsausschuss zusammen – dessen Verhandlungsgegenstände ja üblicherwei­se als erste auf der Tagesordnung stehen; auch so viel zu Usancen; das ist ja an sich so vereinbart –, und noch weitere, andere sehr wichtige Themen wurden da zusammen­gefasst, weil man ja dieses ganz besonders wichtige Thema der Terrorbekämpfung hier besonders behandeln will. Offenbar sind sich aber die Regierungsparteien selbst nicht dessen sicher, dass sie da etwas Gescheites machen. Sie sind offenbar eh davon über­zeugt, dass sie hier nur Showgesetzgebung machen, und wollen es jetzt doch wieder verstecken. Zuerst machen sie die große Ankündigung und dann wollen sie es wieder verstecken, und daher sollten wir das heute debattieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen wir uns jetzt an, was da so gemacht wird: Es wird auf der einen Seite das Islamgesetz reformiert. Wir haben das Islamgesetz schon von Anfang an kritisiert und haben gesagt, das ist ein zahnloser Tiger, das ist weitgehend nicht umsetzbar. Was passiert jetzt? – Jetzt wird wieder, neuerlich, die Auslandsfinanzierung verboten. Das war sie schon vorher! Das, was in dem Zusammenhang wirklich wichtig ist, nämlich die Umgehungen zum Beispiel über Stiftungskonstruktionen, ist aber nicht verboten. Die sind nach wie vor zulässig – denn die Stiftung ist ja im Inland, das ist eine inländische Finanzierung. Wo das Geld herkommt, ist aber leider nicht nachvollziehbar. Mit legalen Mitteln ist in Wirklichkeit nicht festzustellen, woher das Geld bei einer Stiftung kommt. Es ist also weiterhin möglich.

Das heißt, wir machen hier Showgesetzgebung, und das wollen Sie offenbar nicht am Anfang debattieren, und – das ist klar – deswegen verschieben Sie das nach hinten, obwohl es Ihr großes Gesetzespaket ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Dasselbe Thema begegnet uns im Strafrecht. Wir führen jetzt plötzlich einen Erschwe­rungsgrund ein: religiös motivierte extremistische Begehung. – Ja, das klingt ja wunder­bar, aber was das heißt, weiß erstens einmal keiner, und zweitens ist das ja bereits längst Gesetz, denn unter „besonders verwerflichen Beweggründen“ ist das ja wohl auch schon enthalten. Das gibt es ja schon! – Das heißt, wir machen Showgesetzgebung. Wir machen etwas, damit man jetzt sagen kann, wir haben etwas getan.

Wir schaffen einen neuen Straftatbestand. Es wird hier jetzt plötzlich die „religiös moti­vierte extremistische Verbindung“ kreiert. Das gibt es ja auch schon! Es gibt ja schon die „staatsfeindliche Verbindung“. Na was ist denn eine religiös motivierte extremistische Verbindung – die einen religiösen Staat will – anderes als staatsfeindlich? Die lehnt ja offenbar unsere Grundwerte grundlegend ab. Das haben wir also schon!

Das heißt, wir machen hier Show um Show. (Abg. Kassegger – in Richtung ÖVP wei­send –: Die machen ...!) Als aber wir von der FPÖ dann ganz klar gesagt haben: So, wir wollen aber, dass es im Strafrecht einen Erschwerungsgrund gibt, wenn man unter Ausnützung des Asylrechts hier Straftaten begeht!, dann wurde das rundweg abgelehnt. Die Grünen sagen: Das ist der schlimmste Rassismus, denn das können ja nur Fremde sein! – Es geht aber nicht darum, dass jemand mit einer fremden Staatsbürgerschaft hier etwas begeht, sondern dass er unter Ausnützung einer bestimmten Situation etwas macht – und das stärker zu bestrafen ist sehr wohl möglich, und es wäre auch wichtig, das zu tun, um angesichts dessen, was da passiert, ein Zeichen zu setzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es kommt ja am laufenden Band zu derartigen Vorgängen. Ob das jetzt in Würzburg oder in der Donaustadt oder in Wiener Neustadt ist, es kommt leider am laufenden Band zu derartigen Vorgängen, dass unter Ausnützung des Schutzes, den wir hier mit allen finanziellen und sonstigen Möglichkeiten gewähren, dann noch unsere Menschen – meistens sind es Frauen und Mädchen – ganz, ganz schrecklich attackiert werden. Das muss auch zu einem Erschwerungsgrund führen – und das wollten wir hier debattieren, und zwar ganz prominent an erster Stelle. Sie wollten es nicht, und ich verstehe auch, warum: weil Sie nicht zeigen wollten, wie schwach Sie bei diesem Thema sind. (Beifall bei der FPÖ.)

10.54

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.