Präsidentin Doris Bures: Zu diesen Tagesordnungspunkten ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, frage ich die Klubs, ob wir mit der Abstim­mung gleich fortfahren können? – Dann gehe ich auch so vor.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend EAG-Paket in 733 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abän­derungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend die Artikel 1 bis 8 einge­bracht.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche auch hierzu um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit ange­nommen. Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrit­telmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Anhaltender Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Wir haben noch weitere Abstimmungen vorzunehmen, nämlich die Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesweite Regelung für die standardmäßige Verlegung von 110kV Leitungen als Erdkabel“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird, in 983 der Beilagen.

Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Lukas Hammer, Tanja Graf, Schroll, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde daher sogleich über den vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung des gesamtändernden Abänderungsantra­ges abstimmen lassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den vorliegenden Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 983 der Beilagen in der Fassung des gesamtändernden Abänderungs­antrages der KollegInnen Hammer, Graf, Schroll aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Zustimmung in dritter Lesung? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehr­heit angenommen.