12.57

Abgeordneter Karl Mahrer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Worterteilung! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher auf der sich endlich wieder füllenden Galerie und zu Hause! Den Allerseelentag des Vor­jahres werden wir alle nicht vergessen; ich glaube, das eint uns. Aufgrund dieses Terroranschlags, aber auch im Sinne der Abarbeitung unseres gemeinsamen Regie­rungsprogramms hat sich die Bundesregierung zu umfangreichen Maßnahmen bekannt, zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus.

Mag. Harald Stefan, ich schätze dich sehr, und ich schätze auch, dass du in deinem Debattenbeitrag sehr ausgewogen Kritik geübt hast, auf der anderen Seite aber auch gesagt hast, dass auch vieles in diesem Terrorbekämpfungspaket sinnvoll ist. (Abg. Stefan: Das habe ich nicht gesagt!) Und genau so ist es! Du weißt wie viele andere: Es ist ein Bündel von Maßnahmen, es gibt keine einfache Lösung, es gibt keine einfache Antwort, es gibt nur ein Bündel von Maßnahmen und ein hartnäckiges Umsetzen.

Wir ändern heute das Islamgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz, wir ändern das Füh­rerscheingesetz, das Symbole-Gesetz, aber wir ändern auch im justiziellen Bereich eini­ges, und mir ist besonders wichtig, dass die Überwachung des Verhaltens terroristischer Straftäter während des Vollzugs und nach bedingter Entlassung intensiviert wird und auch die Deradikalisierungsmaßnahmen verbessert werden. Das sind notwendige Maß­nahmen im Zusammenhang mit vielen weiteren Bemühungen zur Bekämpfung des Ter­rorismus, und das ist im heutigen Gesetzespaket gut und richtig so. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit der Fallkonferenz und der elektronischen Überwachung wird die gerichtliche Aufsicht über bedingt zu entlassende terroristische Straftäter erweitert. Auch die Möglichkeit der erweiterten, auch wiederholten Verlängerung der Probezeit ist Teil dieses Pakets.

Meine Damen und Herren! Voraussetzung für die elektronische Überwachung ist unter anderem, dass der Täter zu einer mindestens 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Das sind einige wenige konkrete, aber rechtsstaatliche Maßnahmen, die sich die Menschen in unserem Land für noch mehr Sicherheit wünschen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Und wenn ich zum Beispiel daran denke, wie wichtig es ist, dass seitens der Gerichte in Zukunft Maßnahmen gesetzt werden, die dafür sorgen, dass es eine Distanzierung des Täters von jenem Umfeld gibt, das ja die Radikalisierung mit beeinflusst hat, also zum Beispiel radikalsalafistische Bewegungen oder auch Bethäuser, dann meine ich, der mit diesem Gesetzespaket eingeschlagene Weg ist der richtige.

Die Einführung eines neuen Straftatbestandes für religiös motivierte extremistische Be­wegungen, Harald Stefan, wird auch Verbindungen erfassen, die ausschließlich eine re­ligiös begründete Gesellschaft und Staatsordnung mit gesetzwidrigen Mitteln anstreben. Und – das ist mir ganz besonders wichtig – in Zukunft wird im Zuge der Entlassungsvor­bereitung auch eine verpflichtende Fallkonferenz unter Mitwirkung der Organisationsein­heiten des polizeilichen Staatsschutzes und der Koordinationsstelle für Extremismusprä­vention und Deradikalisierung im Straf- und Maßnahmenvollzug umgesetzt.

Eines ist auch sehr wichtig – und das ist aus all den Berichten, auch aus dem Untersu­chungsbericht der unabhängigen Kommission, hervorgegangen –: Es braucht eine bes­sere Vernetzung zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaften und Ge­richten.

Abschließend, meine Damen und Herren, etwas Grundsätzliches – Harald Stefan, du hast es auch kurz angesprochen –: Wenn im Vorfeld immer wieder von Anlassgesetzge­bung gesprochen worden ist oder auch das Wort Showpolitik in den Mund genommen wird, dann Hand aufs Herz – alle Parlamentarier, glaube ich, wissen das –: Gesetzge­bung ist ein laufender Prozess, in dem natürlich auch aktuelle Fälle zum Anlass genom­men werden müssen, um legistische Lücken zu schließen. Und der Gesetzgeber weiß auch, dass er mit seiner Arbeit nie am Ende ist. Das ist tägliche Verpflichtung der Politik, und das garantieren wir auch mit diesem Gesetzespaket.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch eines sagen: Diese Bundesregierung, das sollte man nicht übersehen, war wie keine andere Bundesregierung der Zweiten Republik mit einer derartigen Krise, Gesundheitskrise konfrontiert. Und in dieser Krisensituation, in diesem Ausnahmezustand das an Gesetzen auf den Weg zu bringen, wie wir es heute am Beginn der Tagesordnung erlebt haben und auch mit dem Terror-Bekämpfungs-Ge­setz jetzt erleben, das ist schon eine große Leistung. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte dieser Bundesregierung und stellvertretend heute unserem Innenminister Karl Neham­mer dafür danken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.02

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl. – Bitte, Herr Abgeordneter.