13.29

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Der 2. November hat Wien erschüttert – erschüttert durch ein unglaubliches Terror­attentat mit vier toten Opfern. Die Regierung hat daraufhin am 11. November eine Punk­tation mit ersten Maßnahmen vorgelegt: Deradikalisierung und Prävention einerseits, Maßnahmen gegen Geldwäsche zur Terrorfinanzierung andererseits – eine Verschär­fung, die zu begrüßen ist. Was mir allerdings damals schon fehlte, ist eine erste Analyse des Versagens von österreichischen Behörden betreffend Verhinderung dieses Atten­tats – konkret des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Es ist ja bekannt, dass konkrete Warnungen vorlagen, aus der Slowakei, aus Bratisla­va – Stichwort Munitionskauf. Wir wurden gewarnt, aber die Warnungen sind im Sand verlaufen. Es hat also ein Versagen der österreichischen Staatssicherheit gegeben. Der Täter selbst war kein Unbekannter in Österreich. Er war kein Unbekannter bei der Justiz, er war kein Unbekannter bei der Staatssicherheit, er war in unserem Land vorbestraft. Ich denke, bevor die Regierung neue Maßnahmen setzt – in Richtung mehr Strafen, eventuell der Einschränkung von Bürgerrechten, auf jeden Fall der Bürgerüberwa­chung –, sollte zuerst einmal das bestehende Staatssicherheitssystem angeschaut wer­den – dass es optimal funktioniert, dass es bestens funktioniert, um die Österreicher und Österreicherinnen vor dem Terror zu schützen.

Meiner Meinung nach gibt es natürlich in diesem Gesetzentwurf ein paar Marketing­punkte mit Schuldzuweisungen, und das halte ich für überflüssig. Das Grundproblem ist ja nicht in fehlenden Befugnissen zu suchen, sondern in einem unzureichenden Informa­tionsaustausch und auch in Fehlern bei der Staatssicherheit.

Eine Frage, die der Wiener Bürgermeister stellte, ist: Warum konnte dem Attentäter nicht die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden? – Der Attentäter hatte ja eine Doppelstaatsbürgerschaft, nämlich auch die von Nordmazedonien. Die Antwort ist relativ einfach: weil er bis dato keine Terrorkampfhandlungen gesetzt hatte. Das ist immerhin ein Punkt – ein kleiner Punkt aber –, den das Gesetz nun angeht, dass nun auch dann, wenn man quasi am Weg zu Kampfhandlungen ist, also in der Vorbereitung ist, ange­setzt werden kann. Das halte ich für gut.

Am besten ist natürlich grundsätzlich, dass Terror von vornherein verhindert werden kann, dem Terror die soziale und die ideologische oder auch die religiös motivierte Basis entzogen wird. Für die SPÖ steht daher die Deradikalisierung, vor allem aber die Prä­vention im Vordergrund. (Beifall bei der SPÖ.) In diesem Sinn begrüßt die SPÖ eine zukünftige bessere Zusammenarbeit der Behörden, um da anzusetzen. In dem Zusam­menhang sind diese Entlassungskonferenzen, die Möglichkeit zur Verlängerung der Probezeit der Delinquenten und ein gezielterer Einsatz der Bewährungshelfer zu begrü­ßen.

Das neue Terror-Bekämpfungs-Gesetz bezieht sich konkret auf die Überwachung der Verurteilten – der Terrorstraftäter – während des Vollzugs und nach deren bedingten Entlassung. In Zukunft können terroristische Straftäter nur mehr dann entlassen werden, wenn ihr Gefährdungspotenzial möglichst genau eingeschätzt werden kann. Das begrü­ßen wir. Positiv sind auch die geplanten Fallkonferenzen, bei denen von Fall zu Fall das Gefahrenrisiko, das sogenannte Riskmanagement, sehr individuell angewendet wird.

Die Verhinderung von Terror muss aber wesentlich früher als bei einer Radikalisierung ansetzen. Es geht um den Umgang mit Extremismus, es geht um den Umgang mit reli­giösem Fundamentalismus, es geht um die Akzeptanz von Demokratie und Menschen­rechten, es geht um den Umgang mit autoritären Milieus – dass Parallelgesellschaften im Schatten unserer Städte existieren –, deren Ausdruck in Ablehnung der Demokratie zu finden ist, die das religiöse Recht über die staatliche Justiz stellen. Das sind Milieus, die oft auch frauenfeindlich, homophob oder antisemitisch sind, und da ist auch anzu­setzen. Das heißt, die Maßnahmen zu dieser Prävention fallen mir zu knapp aus, da ist noch Handlungsbedarf.

Abschließend darf ich sagen, wir seitens der SPÖ begrüßen und unterstützen die vor­gesehenen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung. Alles in allem: Es sind halt auch Marketing- und Showelemente dabei, aber es sind auch wesentliche und konkrete Maßnahmen dabei, um die Basis des Terrors in Zukunft einzuschränken. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.34

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Agnes Sirkka Prammer. – Bitte, Frau Abgeordnete.