13.40

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Als Gesetzgeber kommt uns hier eine ganz besondere Verantwortung zu, und wir müssen uns bei jedem einzelnen Beschluss, mit dem wir ein Gesetz beschließen, ganz genau überlegen, ob dieses Gesetz in dem Sinn nicht nur inhaltlich, sondern überhaupt gerechtfertigt ist, weil wir immerhin in das Leben der dem Recht unterworfenen Bevölkerung eingreifen.

Im besonderen Maße gilt das für justizielle Gesetze, und da gehört das Strafgesetzbuch dazu. Jetzt will ich nicht abstreiten, dass der Terroranschlag am 2. November in Wien natürlich ein massives Ereignis war, das uns alle sehr, sehr bewegt hat. Es war aber nicht der erste Terroranschlag. Das Phänomen des weltweiten Terrors hat Österreich erstmals am 21. Dezember 1975 bei der Opec-Versammlung erreicht, wo es zu einer Geiselnahme und in der Folge zu einem Terroranschlag mit drei Toten kam. Es gibt da eine Auflistung. Seither sind leider auch in Österreich sehr viele Terroranschläge pas­siert: am 27. Dezember 1985 wieder vier Tote am Flughafen Wien, in Oberwart am 4. Februar 1995 ebenfalls vier Tote und dazwischen viele Terrorattacken mit Verletzten. Bei keiner war es in dem Maße so, dass man sofort quasi aus der Hüfte geschossen und gesagt hat: Wir müssen sofort das Gesetz ändern!

Das hatte, glaube ich, einen guten Grund: weil man eben mit gesetzgeberischen Ein­griffen sehr vorsichtig sein muss, weil immer zwei Dinge in der Waagschale liegen, natür­lich auf der einen Seite ein bestimmter Regelungsbedarf aus einer aktuellen Emotion heraus, auf der anderen Seite aber doch der Respekt davor, dass es immer eine Riesen­konsequenz hat, wenn wir Gesetze ändern – gerade im justiziellen Bereich, wo sich die ganze Judikatur neu entwickeln muss, et cetera et cetera.

Wenn ich mir dieses Paket, das jetzt vor uns liegt, anschaue, so kann ich durchaus auch im Sinne der Vorredner einräumen, dass dieser Terroranschlag tatsächlich zum Anlass genommen worden ist, einige legistische Verbesserungen, die durchaus notwendig und sachlich zu rechtfertigen sind, in Angriff zu nehmen. Es war eine erste Reaktion nach dem Anschlag, dass man eine Kommission eingesetzt hat. Die sogenannte Zerbes-Kom­mission hat das ganze Geschehen sehr eingehend aufgearbeitet und hat dann auch entsprechende Empfehlungen abgegeben, wobei zu dem Zeitpunkt, als der Abschluss­bericht erstellt worden ist, dieses Terrorbekämpfungspaket, das wir jetzt beschließen, in groben Zügen schon vorgelegen ist. Da wird nicht mit deutlichen Worten gespart, sodass ich mich frage: Warum hat man diese Argumente, diese durchaus sachlichen Einwände der Zerbes-Kommission im Gesetzwerdungsprozess nicht mehr berücksichtigt?

Wir NEOS werden diesbezüglich den Antrag auf getrennte Abstimmung stellen, weil wir der Auffassung sind, dass dieser neu geschaffene Straftatbestand der religiös motivier­ten extremistischen Verbindung völlig überflüssig ist und überhaupt keinen Mehrwert im Sinne von Rechtsschutz für unsere Bevölkerung bringt. Ähnliches gilt auch für den Er­schwerungsgrund, der neu eingefügt wird. Das zeigt besonders, dass der Vorwurf, der mitunter erhoben worden ist, dass es da um Showelemente ginge, nicht ganz unbe­rechtigt ist, weil die Erschwerungsgründe im Strafgesetzbuch ohnehin demonstrativ auf­gezählt sind. Das heißt, man muss nicht noch neue dazufassen, noch dazu solche, die verfassungsrechtlich eher bedenklich sind.

Andererseits – die Vorredner haben schon darauf hingewiesen – gibt es auch gute Maß­nahmen, daher werden wir dem Gesetz insgesamt die Zustimmung erteilen, mit der Maßgabe, dass wir zu zwei Punkten getrennt abstimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

13.45

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Karl Neham­mer. – Bitte, Herr Bundesminister.