15.11

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Brückl, danke für Ihre Ausführungen mit einem breiten Potpourri an Themen, die Sie angespro­chen haben. Ich bleibe bei meiner Anfragebeantwortung, bei der parlamentarischen An­frage, die Sie, Herr Hauser und Herr Brückl, an mich gerichtet haben.

Ich glaube, uns verbindet ja letztlich bei aller Unterschiedlichkeit das gemeinsame Ziel, dass wir auch in der Pandemie eine funktionstüchtige Schule offenhalten wollen, da wir beide beziehungsweise wir alle wissen, dass eine Schule den Kindern und Jugendlichen Bildung, Ausbildung vermittelt, aber eben auch soziale Kontakte und damit einen sozia­len Rückhalt bietet und daher auch so extrem wichtig ist.

Ich möchte auch unterstreichen, Herr Brückl, dass wir nie, auch nicht in der Volksschule, eine generelle Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes gehabt haben. Ich bin da sehr verantwortungsbewusst umgegangen, in der Volksschule beispielsweise war es gar nicht notwendig, sondern erst in den höheren Jahrgängen, in der Sekundarstufe I und II, und, Herr Brückl, sobald es die epidemiologische Lage zugelassen hat, war ich der Erste, der gesagt hat, wir können die Maske herunternehmen. Wir haben sie in Österreich viel früher weggelassen, als unsere deutschen Nachbarbundesländer das gemacht haben. Darauf bin ich stolz, denn das war eine richtige Entscheidung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Eines ist aber auch klar, der Mund-Nasen-Schutz ist ein Instrument der Pandemiebe­kämpfung. Er ist ein viel gelinderes Mittel als Homeschooling oder Schichtbetrieb oder eben sogar geschlossene Schulen. Ich habe das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes immer nur dann angeordnet, wenn es gesundheitspolitisch notwendig war. Da hat uns das Gesundheitsministerium klarerweise unterstützt, denn dort ist auch die Kompetenz, zu sagen, wann es notwendig ist.

Sie haben in Ihrer parlamentarischen Anfrage eine Reihe von Fragen gestellt, die si­cherlich nicht Gegenstand der Vollziehung sind und auch nicht in die Kompetenz meines Hauses fallen. Ob die Entwicklung des Gehirns der Jugendlichen – ich zitiere aus Ihrer Anfrage – zwischen 14 und 18 Jahren ausgereift ist oder ob Jugendliche hinsichtlich ei­nes etwaigen Sauerstoffmangels empfindlicher sind als Erwachsene oder welche chemi­schen Stoffe aus den FFP2-Masken austreten können und gesundheitliche Probleme verursachen, kann mein Haus nicht beantworten. (Abg. Kassegger: Sie wissen das nicht, und trotzdem verordnen Sie eine Maskenpflicht?!) Ich möchte mein Haus da gar nicht nötigen, eine gutachterliche Stellungnahme für diese Fragen abzugeben. Das passt nicht zu dem, was ein Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und For­schung macht.

Ich darf Ihnen dennoch inhaltlich antworten. Erstens empfiehlt die Österreichische Ge­sellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde Hygienemaßnahmen einschließlich Mund-Nasen-Schutz und regelmäßig durchzuführende Tests; zweitens empfiehlt die Arbeits­gruppe Gesundheit der Covid-19-Future-Operations-Plattform ebenso das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes mit folgenden Worten: „Was der Hausverstand suggeriert, dass nämlich ein korrekt getragener, sauberer MNS die Verbreitung von Viren oder Virio­nen [...] reduzieren kann, wird durch eine immer größer werdende Anzahl an Studien und systematische Reviews [...] unterstützt.“

Drittens: Die Studie von Tatiana Filonets „Investigation of the Efficiency of Mask Wea­ring, Contact Tracing, and Case Isolation during the Covid-19 Outbreak“  erschienen immerhin im renommierten Journal „The Lancet“ sagt sinngemäß: Unser Modell und die damit erzielten Resultate zeigen, dass das Tragen von medizinischen Masken oder anderen Formen von Masken von einer größeren Bevölkerungsgruppe zur Bekämpfung der Pandemie sinnvoll ist. Der Nutzen hängt vom korrekten Tragen, der Dauer des Tra­gens und der Frequenz des Wechselns ab.

Die Centers for Disease Control and Prevention, CDC, auch eine sehr renommierte und prominente Institution, gehen sogar so weit, dass sie das Maskentragen in der Öffent­lichkeit für Kinder ab zwei Jahren empfehlen. Die WHO und die Unicef empfehlen das Tragen von Masken ab 12 Jahren unter denselben Voraussetzungen wie für Erwachse­ne, nämlich dann, wenn es eine „widespread transmission in the area“ gibt, sowie das Tragen von Masken bei Kindern von sechs bis elf Jahren, wenn Kinder Masken tragen können, durch Erwachsene beaufsichtigt werden und insbesondere in die Schule gehen.

Herr Brückl, man kann das alles wegschieben und sich seine eigene Welt basteln, aber das wird zu nichts führen, denn das sind sehr renommierte Institutionen, die uns da ein­deutige Empfehlungen gegeben haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Herr Brückl, ich wäre auch froh, wenn die Forschungslage bei anderen Fragen ebenso eindeutig wäre wie bei der Frage, ob das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll ist.

Nun aber zurück zu Ihrer parlamentarischen Anfrage 5807/J! Ich sehe Ihren Punkt und Ihre Frage 4, Herr Hauser, nämlich wie lange die Maske im Schulalltag kontinuierlich getragen werden soll. Meine Antwort ist: Keineswegs ununterbrochen und während des gesamten Schultages, da bin ich Ihrer Meinung; es kommt immer auf die Verhält­nismäßigkeit an. Wir haben daher auch in unserer Covid-Verordnung dazu festgehalten: „Beim Tragen einer Atemschutzmaske [...] ist mindestens einmal stündlich während des Durchlüftens gemäß Z 3.1. eine Tragpause einzuhalten.“

Dann haben Sie mich weiters gefragt – Ihre Frage 4 b –: Was passiert, wenn die Mas­kenpausen nicht eingehalten werden?  Nun, meine Antwort ist: Verordnungen sind ein­zuhalten, und Verstöße gegen die Verordnung sind ein rechtswidriges Verhalten der je­weils Verantwortlichen und hätten auch arbeitsrechtliche Folgen als Konsequenz. Man muss aber dazusagen, so weit ist es nie gekommen. In der Praxis wurde mit dem Mas­kentragen und den Maskenpausen sehr verantwortungsbewusst umgegangen. Mein Vertrauen in die Klugheit der Lehrenden ist ungebrochen, auch in diesem Punkt. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Meine Damen und Herren! Die im vergangenen Semester gesetzten Maßnahmen haben dazu geführt, dass Österreich ein deutliches Plus an Präsenzschultagen  mehr als un­sere Nachbarstaaten verzeichnen konnte. Maßgeblich dazu beigetragen hat Herr Brückl, ich muss es leider immer wieder sagen  das systematische und kontinuierliche Testen. Wir haben damit den starken Anstieg der dritten Welle brechen können. Bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe wurde so kontinuierlich getestet. Und mit den po­sitiven Testergebnissen hatten wir auch immer Fälle bei Eltern und Geschwistern; das war ein wesentliches Instrument, welches mitgeholfen hat, die Pandemie zu bekämpfen.

Mitgeholfen hat auch die beginnende Lehrer- und Lehrerinnenimpfung und, ich muss es abermals sagen, natürlich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Sekundarstu­fe I und II.

Dass wir uns über das höhere Ausmaß an schulischer Präsenz freuen können und die­ses auch anstreben sollten, darin sind wir uns Herr Brückl, Herr Hauser  hoffentlich einig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Marchetti. Ich darf darauf aufmerksam machen, dass die Redezeit nunmehr 5 Minuten beträgt. – Bitte sehr.