15.50

Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Es geht um die Novelle des BDG, des VBG und des Ausschreibungsgesetzes. Der wirklich zentrale Punkt ist eigentlich, dass die Regelungen in Bezug auf das Homeoffice für Beamte und Vertrags­bedienstete denen für die Privatwirtschaft gleichgestellt werden.

Im BDG und VBG ist ja noch der etwas altertümliche Begriff Telearbeit in Verwendung. Das heißt, Telearbeit – sprich Homeoffice – war da schon zu einem Zeitpunkt möglich, als das in der Privatwirtschaft eigentlich noch mehr oder weniger verboten war bezie­hungsweise Arbeitgeber das nicht wollten. Es gab ja immer wieder das seltsame Bild, dass man, wenn man im Homeoffice ist oder Telearbeit macht, nicht arbeitet – und des­wegen müssen Menschen in den Büros sitzen. Das hat sich durch Corona Gott sei Dank ganz grundlegend geändert und die Regelungen sind diesbezüglich angepasst worden. Das heißt, es ist zum Beispiel möglich, dass der Beamte, die Beamtin ihr eigenes IT-Equipment verwendet – das ist auch immer eine Sicherheitsfrage – und dafür wie auch in der Privatwirtschaft eine Aufwandsentschädigung erhält.

Der zweite Bereich betrifft – mein Vorredner hat das angesprochen – die Frage der Aus­schreibungen, also die Änderung des Ausschreibungsgesetzes. Da geht es ja darum, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren, sozusagen kumuliert in den nächsten fünf Jahren, ungefähr die Hälfte der Bediensteten des Bundes – Beamte/Beamtinnen, Ver­tragsbedienstete – in den Ruhestand versetzt werden beziehungsweise in Pension ge­hen. Da muss ein System etabliert werden, mit dem es möglich ist, schneller und flexibler zu reagieren.

Wir wissen, und das will ich gar nicht bestreiten, dass es auch im Bundesdienst, wie in allen anderen Bereichen, da und dort so etwas wie Nepotismus gibt – aber das ist na­türlich nichts, was sich durch die Änderung des Ausschreibungsgesetzes verschärfen wird. Ganz im Gegenteil ist es dadurch viel eher möglich, Flexibilität zu zeigen und trans­parentere Kriterien zu schaffen. Ganz verhindern wird man es nicht können, das wissen Sie. Vor allen Dingen ist der zentrale Punkt angesichts der Notwendigkeit, geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, dass es eigentlich gewissermaßen in der Hoheit der Dienststelle liegen soll, zu entscheiden, ob zuerst intern – sei es sozusagen wirklich dienststellenintern oder bundesintern – und dann extern ausgeschrieben wird. Das heißt, dass es dann auch Ausschreibungen in den kleineren Einheiten – also dort, wo man eigentlich weiß, wie es funktioniert – geben soll.

Wir unterstützen das natürlich sehr stark, um diese Flexibilität zu ermöglichen und mit der Perspektive agieren zu können, geeignetes Personal für die in den Ruhestand zu versetzenden und in Pension gehenden Bundesbediensteten zu finden.

Im Übrigen bin ich nach wie vor der Meinung (Abg. Hörl: ... das Heeresgeschichtli­che ...!), dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt werden soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.53

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordnete Yildirim. Bei ihr steht das Wort. – Bitte sehr.