15.58
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Ja, wir sprechen heute bei der Änderung im BDG über die Dienstrechts-Novelle 2021. So nennt sich das Ganze, aber es handelt sich dabei natürlich um ein Novellchen und um keine Novelle. Diese Novelle ist im Großen und Ganzen eigentlich nur eine Anpassung an die Privatwirtschaft und eine kleine Änderung im Ausschreibungsgesetz; der große Wurf ist sie also nicht, das muss man so festhalten.
Wir Freiheitlichen haben im Ausschuss noch versucht, ein bisschen einen großen Wurf zu machen, und haben da auch Anträge eingebracht – aber die wurden, wie es natürlich bei dieser Bundesregierung so Usus ist, alle vertagt, schubladisiert und auf die lange Bank geschoben. Das wären zum Beispiel dringend notwendige Änderungen für mehr Gerechtigkeit im Disziplinarrecht gewesen; das wäre eine Änderung im Besoldungsrecht gewesen, dass man die vielen Nebengebühren und Zulagen im Grundgehalt widerspiegelt; und das wäre auch die sogenannte Ballungsraumzulage für Polizistinnen und Polizisten gewesen, die auf Dienststellen unter besonders erschwerten Bedingungen arbeiten, von denen aus diesem Grund ein Großteil auch die Versetzung auf eine andere Dienststelle beantragt hat. Das hat allerdings keine Zustimmung gefunden.
Es wurde gesagt: Wir werden das bei der nächsten Reform erledigen, wir werden das angehen, wir werden das machen. Enttäuschend war der Beamtenminister, der Vizekanzler, der ganz anders als noch im Herbst 2020 geklungen hat, bei dem man das Gefühl hatte: Das ist halt so, ergeben wir uns dem Ganzen!
Eigentlich hatte ich das Gefühl, dass der Beamtenminister da gar nichts machen will. Und da muss ich schon sagen, ich glaube, dass es für die vielen, vielen Bundesbediensteten, die ja unter Vizekanzler Kogler zu dienen haben, fast schon besser wäre, der Vizekanzler würde sich mehr um Kunst und Kultur kümmern und eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär für das Beamtenwesen einsetzen, denn da, glaube ich, ist leider Gottes nicht viel zu erwarten. Von der ÖVP als ehemaliger – abgedankter – Partei des öffentlichen Dienstes war das eigentlich im Ausschuss eine reine Bankrotterklärung, da kam überhaupt nichts, sondern auch nur: Ja, machen wir ein bisschen etwas, damit es nicht heißt, wir sind untätig.
Viel zustande gebracht hat die ÖVP aber nicht. Das sind wir aber auch schon gewohnt, weil das schon die letzten Jahre so war, dass bei all den Dienstrechts-Novellen der vorigen Jahre ebenfalls keine großen Würfe dabei waren, man vieles schuldig geblieben ist und sich die ÖVP um die öffentlich Bediensteten überhaupt nicht mehr kümmert. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Die ÖVP kümmert sich lediglich um sich selber, und da hat sie ja, wie wir wissen, in letzter Zeit genug zu tun. Das ist leider enttäuschend.
Wir werden diesem Novellchen im Dienstrecht zustimmen, aber, wie gesagt, wir Freiheitliche sind natürlich sehr enttäuscht, dass da wieder einmal für die vielen öffentlich Bediensteten in diesem Land, die auch in der Krise Großartiges geleistet haben, dienstrechtlich nicht mehr passiert ist und, wie man im Ausschuss vernehmen konnte, auch in nächster Zeit nicht mehr passieren wird, leider Gottes. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
16.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Hammer. – Bitte. (Abg. Lausch: Das Beste kommt zum Schluss!)