16.04

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auch zu Beginn die Gelegenheit nutzen, mich bei den vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst für ihre Arbeit in den letzten eineinhalb Jah­ren, für die Erledigung der pandemiebedingt wirklich sehr herausfordernden Tätigkeiten zu bedanken. Ich glaube, das kann nicht oft genug gesagt werden, und das betrifft die Beschäftigten auf allen Ebenen, ganz egal ob auf Gemeinde-, Landes- oder Bundesebe­ne. (Abg. Lausch: ... der Hammer vorher ...!)

Die Erfahrungen aus dieser Zeit und vor allem auch die Arbeit im Homeoffice schlagen sich jetzt auch in der vorliegenden Gesetzesnovelle nieder. (Rufe und Gegenrufe zwi­schen den Abgeordneten Lausch und Michael Hammer.) Die vorliegende Änderung des Beamtendienstrechts betrifft insgesamt drei wesentliche Punkte – Herr Kollege Lausch, vielleicht können Sie auch zuhören und ein bisschen aufpassen!

Zum einen geht es um die Anpassung der Regelung für die Telearbeit für Beamte, Beam­tinnen und Vertragsbedienstete. Nachdem die Homeofficeregelungen ja für die Privat­wirtschaft bereits verabschiedet wurden, ist es auch im öffentlichen Dienst erforderlich, die notwendigen Maßnahmen zu setzen. Unverändert bleibt dabei, dass die Telearbeit wie bisher nur tageweise in Anspruch genommen werden kann.

Zweiter wesentlicher Teil der Änderung dieses Gesetzes ist eine Reaktion auf die bevor­stehende Pensionierungswelle der sogenannten Babyboomergeneration. Rund die Hälf­te der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird in den kommenden 13 Jahren in Pension gehen, und darauf müssen wir logischerweise reagieren, indem wir auch das Ausschrei­bungsgesetz anpassen und sozusagen den Nachbesetzungsprozess auch entspre­chend beschleunigen, damit der Betrieb für uns alle im ganzen Land aufrechterhalten werden kann und es zu keinen Verzögerungen kommt. Die aufnehmende Dienststelle hat dabei immer noch die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob nur ressort- oder bun­desintern ausgeschrieben wird oder ob gleich öffentlich ausgeschrieben werden soll. Geeignete interne Bewerber und Bewerberinnen können weiterhin auch bei öffentlichen Ausschreibungen entsprechend berücksichtigt werden.

Die dritte Änderung – und auch das wurde schon angesprochen – in dieser Gesetzes­vorlage ist eigentlich eine Klarstellung, wenn es darum geht, dass Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen private Wohnungen aufgrund des Homeoffice nur dann be­treten dürfen, wenn sie von der zuständigen Person die ausdrückliche Zustimmung dafür bekommen.

Also alles in allem ist diese Gesetzesänderung, dieses Gesetzespaket, in Wahrheit eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten, und logischerweise werden wir Sozialde­mokratInnen dieser Gesetzesänderung auch unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

16.07

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Köchl. – Bitte.