16.56

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident, zu tief! (Der Redner fährt das von der Vorrednerin hinuntergestellte Rednerpult in die Höhe. – Abg. Michael Hammer: Es kann nicht tief genug sein für euch!) Der Lift fährt – so.

Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ja, wir haben jetzt drei Blö­cke mit Sozialthemen, sehr umfangreiche Dinge, allerdings in der Substanz eher sehr brustschwach, um es einmal so zu sagen. Herr Minister Mückstein, Ihr Vorgänger, Kol­lege Anschober, war ja als Gesundheitsminister, Sozialminister und Konsumenten­schutzminister ein Vielredner – in der Regel Evidenz fehlend oder ohne Evidenz. Sie schweigen in den Ausschüssen eher, und wenn Sie dann hier reden, muss man gut aufpassen, dass man Sie durch die Maske versteht.

Bei diesem Bereich Soziales geht es ja im Grunde genommen um den Dreh- und Angel­punkt der ganzen Geschichte Corona und eben darum, wer die Zeche von 100 Milliarden Euro zahlt, wie wir das heute Vormittag auch schon diskutiert haben.

Als ich diese Frage im März 2020 gestellt habe, hat es natürlich niemanden interessiert, und es war damals schon klar, dass vor allem auch die Regierungsmitglieder – es fehlen ja schon einige von damals – die Zeche nicht bezahlen werden, sondern die Zeche werden in der Regel die einfachen Leute und eben die Mittelschicht bezahlen.

Herr Minister, zu dem, was da heute diskutiert oder entschieden wird, darf ich schon einmal aufklären: Es tauchen ja nur einige Dinge, die im Ausschuss diskutiert werden, dann hier im Plenum auf, und vielleicht fange ich mit zwei Dingen an, die nicht hier auf­tauchen, weil sie einfach von Ausschuss zu Ausschuss vertagt werden.

Ein Thema sind die Kreditstundungen. Die sind still und heimlich ausgelaufen. Das hat Hunderttausende Österreicher betroffen oder betrifft sie immer noch. Das heißt, da haben Sie, die Grünen und die ÖVP, sowohl AlleinerzieherInnen, die Sie genannt haben, als auch die Kleinunternehmer, die es bei der ÖVP sind, alleine stehen gelassen. Die müssen die Folgen der Coronakrise selbst ausbaden. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Auch eine Geschichte, die heute nicht aufpoppt, ist die Hacklerregelung, die Abschaffung der Hacklerpension. Jene, die 45 Jahre gearbeitet haben, können ab nächstem Jahr nicht mehr mit 62 Jahren ohne Abschläge in Pension gehen, und auch der Antrag dazu wurde von der Regierung in sozialer Kälte, unter Mithilfe der Grünen, wiederum schub­ladisiert. Da sieht man schon die Ersten, die quasi diese Coronakrise bezahlen, das sind die ersten zarten Anfänge, und das wird natürlich weitergehen.

Zum erwähnten, viel gelobten Delogierungsprogramm – wir haben versucht, es euch im Ausschuss zu erklären, ich habe gehofft, es kommt noch ein Einlenken, oder ihr werdet zumindest etwas machen –: Es fehlen in eurem Programm all jene, die privat eine Woh­nung haben, die Privatmieter fallen durch den Rost. Ich kenne genügend Alleinerzieherinnen, die eine private Mietwohnung haben, und die fallen durch den Rost, die schützt ihr nicht.

Aus diesem Grund möchte ich einen Antrag einbringen, der eigentlich selbstverständlich sein sollte, dem ihr aber einfach nicht zustimmen wollt – warum, ist mir ein Rätsel –:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 2 Z 1 lautet:

(2) Zielgruppe der Projekte sind alle Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Öster­reich

*****

Dadurch könnte man diese Lücke schließen, denn sonst fallen alle, die eine private Miet­wohnung haben, bei diesen Delogierungsgeschichten durch den Rost. Das sind also die Geschichten, die hier quasi gar nicht auftauchen.

Auch ein Thema: die Mindestsicherung – die haben Sie ja kalt lächelnd wiederum abge­lehnt. Ich darf noch einmal daran erinnern: 13 Änderungen wurden bei der Mindestsiche­rung beschlossen, nur drei davon hat der Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Alle an­deren zehn harren nach wie vor der Ausführung. Man sieht leider Gottes bei diesem dramatischen Todesfall, dass drei oder vier der Täter in der Mindestsicherung versorgt waren, und das hat alles Auswirkungen. Wir finanzieren auch die Mörder noch mit, und all die Änderungen, die man in Österreich schon lange umsetzen könnte, werden nicht durchgeführt.

Herr Minister, alles andere zum Thema Corona werden wir hoffentlich im Ausschuss oder im nächsten Plenum noch einmal ausführlich diskutieren. Summa summarum bleibt für mich und für uns Freiheitliche nur übrig, dass im Sozialbereich von Ihnen leider Gottes überhaupt nichts Produktives kommt. Mir ist schon klar, dass Sie im Gesundheitsbereich vielleicht irgendwo noch eine rudimentäre Kompetenz haben, im Sozialbereich aber, Herr Minister, fehlt diese komplett.

Vom Konsumentenschutz, wo Sie auch Minister sind, rede ich gar nicht, denn da ist überhaupt Schweigen im Walde. Wir werden aber nicht lockerlassen und werden Sie auf Ihre Aufgabenstellungen und Verpflichtungen als Minister hinweisen. Wie gesagt: Das Thema geht weiter, leider Gottes zum Schaden der Österreicher, im Sozialbereich ist wirklich soziale Kälte eingekehrt. Die Zeche dieser Bundesregierung zahlen die einfa­chen Menschen draußen, und das werden wir so nicht hinnehmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wurm, der Abänderungsantrag ist noch nicht ordnungsgemäß eingebracht, Sie haben nämlich im Satz mit „Hauptwohnsitz in Österreich, die“ geendet, dann folgt „1. [...]“, und wenn Sie das nicht verlesen, dann kann ich ihn nicht als eingebracht werten. Ich ersuche Sie also, das noch zu verlesen.

Abgeordneter Peter Wurm (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin.

Also: die

1. in Mietwohnungen gemäß Mietrechtsgesetz oder Wohnungen leben, die durch ge­meinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, so­wie in Mietobjekten leben, die gemäß §§ 1090 ff. ABGB vermietet werden.

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

17.03

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Top 12.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1661/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Ar­mut) geändert wird (1006 d.B.) in der 115. Sitzung des Nationalrates, XXVII GP., am 7. Juli 2021

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Art 1 Abs 2 Z 1 lautet:

(2) Zielgruppe der Projekte sind alle Mieterinnen und Mieter mit Hauptwohnsitz in Öster­reich, die

            1. in Mietwohnungen gemäß Mietrechtsgesetz oder Wohnungen leben, die durch             gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß dem Bundesgesetz vom 8. März 1979            über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsge­   setz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz    BGBl. I Nr. 104/2019, sowie in Mietobjekten leben, die gemäß §§1090ff ABGB          vermietet werden.

Begründung:

Es soll sichergestellt werden, dass alle betroffenen Mieter entsprechende Unterstüt­zungen gegen Delogierungen nach dem COVID-19-Gesetz-Armut erhalten können.

*****

Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals, Herr Abgeordneter. Jetzt ist dieser Abände­rungsantrag ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nun hat sich Herr Bundesminister Wolfgang Mückstein noch einmal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.