18.05

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt tut man hier so, als ob die Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes auf einmal vom Him­mel gefallen wäre und wir das aus Jux und Tollerei geändert hätten, als ob es nicht vom Europäischen Gerichtshof einen Vorabentscheid gegeben hätte, wonach Obergrenzen in diesem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz schlichtweg fehlen und auch eine fixe Untergrenze nicht zulässig ist – weil das so den europäischen Verträgen ent­spricht –, sodass seit diesem Entscheid das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs­gesetz de facto nicht mehr zur Anwendung gekommen ist.

Dieser Entscheid wurde im Herbst 2019 gefällt, und seit damals haben sich die Behörden in Wirklichkeit kaum mehr getraut, gegen Lohn- und Sozialdumping entsprechend wir­kungsvoll vorzugehen – und das wissen wir hier herinnen alle. Der Fall Hygiene Austria würde nach diesen Kriterien schlichtweg überhaupt nicht mehr bestraft werden, weil bei den Behörden eine massive Unsicherheit herrscht, was denn überhaupt noch möglich, machbar und zulässig ist.

Genau darum haben wir die Situation vorgefunden, dass dieses Lohn- und Sozialdum­ping-Bekämpfungsgesetz geändert werden muss, weil das Kumulationsprinzip, das hier immer wieder beschworen wird, schlichtweg nicht mehr gewirkt hat und eigentlich auch keine Geltung mehr gehabt hat. Das ist bedauerlich, denn ich finde das Kumulations­prinzip gar nicht so schlecht, aber es wurde eben aufgehoben und war nicht mehr an­wendbar. Das ist Faktum – und wer das negiert, erzählt eine ganz andere Geschichte, was das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz betrifft. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Zweite: Es ist schon auch ein Faktum, dass es rund um die Wirkung der Kumulation einen gewissen Mythos gibt. Das Interessante ist nämlich: Wenn man sich die Ein­zelstrafen anschaut, dann zeigt sich, diese wären schon sehr gut und sehr wirksam gewesen, wenn sie denn tatsächlich zur Anwendung gekommen wären. Es gibt eine parlamentarische Anfrage, die noch gar nicht so lange her ist, in deren Zusammenhang untersucht worden ist, wie denn die Strafen von 2011 bis 2019 tatsächlich gewirkt haben. Wenn man so zuhört, könnte man ja teilweise glauben, dass es bei jedem Fall eines Verstoßes gegen Lohn- und Sozialdumpingbestimmungen unglaublich hohe Strafen, in einer Höhe von Zehntausenden Euro, gegeben hat. Das war leider nicht der Fall. Die Behörden haben schlichtweg nicht gestraft. Ich möchte nur einmal sagen: Durchschnitt­lich wurde Unterentlohnung mit 7 939 Euro gestraft, pro Arbeitnehmer mit 2 800 Euro – und das, obwohl pro ArbeitnehmerIn Strafen bis zu 20 000 Euro möglich gewesen wä­ren. Das heißt, es wurde immer im unteren Rahmen bestraft.

Warum? – Das ist die große Frage. Haben die Behörden sich nicht getraut, oder was ist passiert? – Das können wir nicht beantworten. Faktum ist allerdings, es hat schlichtweg leider nicht so gewirkt, wie wir es alle gerne gehabt hätten und wie wir alle gehofft hätten. Das sind leider die nackten Zahlen. (Abg. Wurm: Es hätte verschärft werden müssen! Ja, verschärft!)

Das heißt, das Kumulationsprinzip war nicht sehr effektiv und bei diesen Strafen leider auch viel zu wenig abschreckend. Was wir jetzt gemacht haben, ist Folgendes: Wir haben in Wirklichkeit Strafrahmen gesetzt, auch bei der Vereitelung – im Vergleich zum ursprüng­lichen Entwurf ist es noch verdoppelt worden; wir haben sehr wohl auch Anregungen von Arbeiterkammer und ÖGB übernommen –, und wir haben Strafrahmen für Unterent­lohnung gesetzt, mittels dessen die Behörden entsprechend dem Schaden Recht spre­chen sollen und Recht sprechen können. Auf jeden Fall lassen die Strafrahmen, die wir jetzt haben, ein Vielfaches der Strafen zu, die tatsächlich real verhängt worden sind.

Vielleicht noch ganz kurz zum Schluss: Wie perfekt dieses Gesetz funktionieren wird, wie gut es wirken wird, das wissen wir nicht. Wir haben auch beim Kumulationsprinzip im alten Gesetz nicht geglaubt, dass es so schnell wieder aufgehoben wird. Es ist aber aufgehoben worden. Jetzt haben wir ein Gesetz vor uns liegen, das endlich wieder Stra­fen ermöglicht, das endlich den Behörden wieder einen Rahmen schafft, mittels dessen sie strafen können. Wir hoffen, es wird wirken. Wir sehen aber natürlich auch: Wenn die Wirkung nicht so ist, wie wir es gerne hätten, dann wird es genauso wie alle anderen Gesetze vielleicht ebenfalls noch einmal novelliert werden müssen.

Lassen wir es einmal in Zukunft gelten! Seien wir froh, dass wir jetzt einen funktionie­renden Strafrahmen, einen Orientierungsrahmen für die Behörden haben! Wir hoffen, dass es wirkt – im Sinne der ArbeitnehmerInnen und auch der lauter agierenden Betrie­be. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.09

Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeord­neter Alois Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.