18.15

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Ja, es ist, glaube ich, klar, dass Lohn- und Sozial­dumping nicht zu tolerieren sind. Es ist klar, dass schwarze Schafe dazu führen, dass es einen unfairen Wettbewerb zwischen Betrieben gibt, und das natürlich auch zum Schaden der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Novellierung dieses Gesetzes? – Es wurde schon angesprochen: Es gibt mehrere Urteile, und eines hat eben die Form der Kumu­lierung – das Kumulationsprinzip, so wie es besteht – aufgehoben, und ein anderes Urteil hat die Mindeststrafen aufgehoben. Es gibt also mehrere Notwendigkeiten, etwas zu tun, weil sonst das Gesetz eben nicht mehr exekutiert und nicht mehr angewendet werden kann und damit seine abschreckende Wirkung verliert.

Wir haben diese Novelle vorgelegt und ich glaube, es ist in vielen Punkten eine Novelle, die besser funktionieren wird als das bestehende Gesetz. Wir haben gerade bei massi­ven Verstößen, also gerade bei Unterentlohnungen, einen sehr hohen Strafrahmen – bis zu 400 000 Euro (Zwischenruf des Abg. Hörl) – ermöglicht, und wir haben uns davor natürlich auch angeschaut, wie oft das eingetreten ist. Strafrahmen von 350 000 Euro bis 400 000 Euro gab es nur in zwei Fällen – trotz des Kumulationsprinzips, also nach der alten Gesetzesversion –, Strafrahmen zwischen 150 000 Euro und 200 000 Euro gab es in drei Fällen und in 85 Prozent aller Fälle waren nur ein bis fünf Mitarbeiter be­troffen. Das heißt, die jetzige Obergrenze schränkt den Strafrahmen, der durch die Ku­mulierung entstanden ist, nicht ein.

Wir haben nach der Begutachtung auch noch einmal die Strafrahmen bei Formaldelikten erhöht, weil wir gesehen haben, dass die Argumente, die eingebracht worden sind, durchaus nachzuvollziehen waren.

Wir setzen auch, das wurde noch gar nicht ausführlich gesagt, die EU-Entsenderichtlinie um. Da gibt es in vielen Bereichen auch eine Verbesserung, zum Beispiel sind Arbeiter­nehmerinnen, Arbeitnehmer, die in Österreich beschäftigt sind oder – genauer genom­men – nach Österreich entsandt sind, jetzt nach kürzerer Zeit voll dem österreichischen Arbeitsrecht unterstellt. Was aus meiner Sicht ganz besonders wichtig ist, ist die Um­setzung, die Implementierung, und da geht es zum Beispiel auch um die sogenannte Sicherungsleistung, dass eben österreichische Behörden auch ausländische Betriebe verfolgen und die Strafen auch exekutieren können – auch da haben wir die Instrumente verbessert.

Ich glaube, insgesamt geht es um diese Umsetzung. Wir haben gemeinsam mit dem Finanzministerium auch den Kontrollplan vorgelegt, da geht es um die verschiedenen Branchen, in denen es besonders große Schwierigkeiten gibt, und wir werden ganz spe­zifisch auf diese Branchen schauen – mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen in Österreich nachhaltig zu verbessern, Lohn- und Sozialdumping nicht zu ermöglichen und stark und konsequent zu bestrafen.

Ja, es ist tatsächlich so, dass mehr europäischer Austausch nötig ist. Dafür gibt es auch eine neue Behörde, nämlich die Europäische Arbeitsbehörde, und ich habe mich auch schon mit deren neuem Direktor getroffen und mich mit ihm ausgetauscht, um eben ge­rade das, was das Problem ist, nämlich die Nichtverfolgung von Verstößen im Ausland, zu verbessern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.19

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Wurm.)