18.22

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer, wenn die Sozialpartner und die Opposition bei Gesetzesänderun­gen nicht eingebunden waren, kommt nichts Gescheites raus. Das ist auch beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz so passiert. Da rede ich noch gar nicht über das Montageprivileg, das in Österreich europarechtswidrig ausgeweitet worden ist – auf drei Monate statt wie laut der Empfehlung ein Monat, wie wir schon gehört haben. Drei Monate dürfen Montagearbeiter hier in Österreich arbeiten, zu Löhnen, die wahrschein­lich in Osteuropa wie zum Beispiel in Polen, in der Slowakei und in Tschechien gelten. Wir wissen, dass diese Löhne um ein Vielfaches niedriger als die österreichischen Löhne sind – das ist aus unserer Sicht eindeutig wettbewerbsverzerrend. (Beifall bei der SPÖ.)

Was heute noch nicht besprochen wurde, ist die europarechtliche Vorgabe zu men­schenwürdigen Unterkünften und Aufwandsersätzen. Sie sind bei der Änderung dieses Gesetzes mit keinen Kontrollen und auch mit keinen Sanktionen bedacht. Wir kennen alle die Bilder, die alle paar Monate einmal auftauchen, auf denen man sieht, wie ent­sandte Arbeitnehmer in kleinen Zimmern, oft nicht einmal mit einer Dusche, sondern nur mit einem Waschtisch, zusammengepfercht übernachten müssen. In diesem Gesetz ist nicht einmal erwähnt worden, dass man da verstärkt Kontrollen macht.

Was aber wirklich dramatisch ist, ist die Abschaffung der Mindeststrafen, ist die Ab­schaffung des Kumulationsprinzips, das in Österreich nicht verboten ist, wie Kollege Stöger vorhin eindeutig klargestellt hat. Das Kumulationsprinzip besagt, dass es, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber bei Lohn- oder Sozialdumping zum Beispiel bei vier ArbeitnehmerInnen erwischt wird, vier Fälle, vier Vergehen sind. In Zukunft ist das nur mehr ein Vergehen. Dann werden Subfirmen aus dem osteuropäischen Raum gleich behandelt wie der Tischlermeister, der vielleicht einmal vergisst, seinen Arbeitnehmer anzumelden; sie bekommen dann dieselbe Strafe. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Das wird sich in Zukunft so darstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen (eine Tafel mit der Überschrift „Lohndumping bringt’s!“, auf der zwei Tabellen mit Zahlen abgebildet sind, auf das Rednerpult stellend): Bis jetzt war es so, dass, wenn jemand zum Beispiel bei der Unterentlohnung von vier MitarbeiterInnen erwischt worden ist, die Mindeststrafe beim ersten Mal 8 000 Euro war, bei Wiederholung 16 000 Euro. In Zukunft sind es 0 Eu­ro und bei Wiederholung ebenfalls 0 Euro. Das ist eine Einladung zum organisierten So­zialbetrug, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen aus Erfahrung, dass die Bezirksverwaltungsbehörden eher die Mindeststra­fen verhängen. Das heißt, wir werden in Zukunft wenig Strafen haben. Wir werden in Zukunft sehr viele Verwarnungen mit einem Fingerzeig haben, aber ansonsten wird nicht sehr viel passieren.

Sie lassen zu, Herr Minister, dass Arbeitnehmer ausgebeutet werden. Sie lassen es zu, wie Frau Kollegin Kirchbaumer gesagt hat, dass Firmen in Österreich, die ordentlich wirt­schaften, unter Druck geraten, und somit auch deren Arbeitsplätze. Der Bundeskanzler hat es heute wieder gesagt – x‑mal wiederholt –: Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein! – Seit Sebastian Kurz Bundeskanzler ist, sind in dieser Republik die Arbeitnehmer die Dummen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hörl und Pfurtscheller. – Weitere Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Ich sage immer: Geht es den Arbeitnehmern gut, geht es der Wirtschaft gut!, aber leider ist das zurzeit nicht so. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Eßl.)

18.26

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung werde ich an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales verlegen.