21.13

Abgeordnete Dr. Astrid Rössler (Grüne): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frauen Mi­nisterinnen! Ja, Ihr Anliegen wurde sehr laut und sehr emotional vorgetragen, nichtsdes­totrotz hat Ihr Antrag ein paar unrichtige Inhalte, Herr Kollege Hauser. Das, was Sie in Ihrem Antrag behaupten, nämlich dass es keine Entnahme von Problemwölfen geben kann, ist schlichtweg falsch. In der Richtlinie ist sehr wohl geregelt, unter welchen kon­kreten Umständen das möglich ist. Und wenn es keine anderen Mittel gibt, ist es möglich. Die Richtlinie sieht dafür ein ganz klares Prozedere vor.

Es wurde auch gesagt, dass der Erhaltungszustand ein günstiger sein muss, das muss in Österreich festgestellt werden. Nichts anderes ist auch jetzt im gemeinsamen Antrag mit der ÖVP vorgesehen, wir sagen: Wir bekennen uns dazu, dass wir gegenüber der Kommission und der Rechtslage in der EU unsere Hausaufgaben machen, unsere Pflichten erfüllen, den Erhaltungszustand festlegen. Die entsprechende Definition, wann ein Wolf ein Problemwolf ist, ist auch in der Richtlinie festgelegt. Diese Möglichkeit gibt es. Verbreiten Sie also bitte nicht falsche Informationen über eine nicht mögliche Entnah­me! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Zweite ist, dass wir eine bundesländerübergreifende Zusammenarbeit haben, diese wird fortgesetzt. Wir haben ein Österreichzentrum, und selbstverständlich steht an erster Stelle, dass wir die Bauern dabei unterstützen, wie sie ihre Weidetiere schützen kön­nen – das ist das Allerwichtigste. Mit Ihrem Gekreische, man solle die FFH-Richtlinie ändern, ist den Bauern, die betroffen sind, nämlich überhaupt nicht geholfen, und daher ist dieser Antrag der richtige Weg, um nach Lösungen zu suchen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.14