21.27

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseher! Wir haben ein gutes Kartell- und Wettbewerbsrecht in Österreich und es entspricht europäischen Standards. Heute reden wir aber darüber, weil wir eine EU-Richtlinie umsetzen müssen – wollen –, bei der es darum geht, das europäische Kartell- und Wettbewerbsrecht zu harmonisieren. Da geht es beispielsweise um das Kronzeugenprogramm oder auch um internationale Amtshilfe.

Es gab ein Begutachtungsverfahren, da sind viele Stellungnahmen eingelangt, und die haben wir berücksichtigt, wie auch im Ausschuss ausführlich diskutiert wurde.

Die Auskunftspflicht, die angesprochen wurde, ist tatsächlich verfassungsrechtlich vor­gesehen. Wir stellen sicher, dass diese Auskünfte an die Ministerin so erfolgen, dass die Unabhängigkeit der BWB nicht – in keinster Weise – beeinträchtigt wird.

Das war uns Grünen als Kontrollpartei natürlich sehr wichtig, insbesondere auch, dass Hausdurchsuchungen jedenfalls so erfolgen können, dass nicht vorab schon bekannt ist, wo diese möglicherweise stattfinden. Das heißt, die laufenden Ermittlungen sind in keins­ter Weise gefährdet. Das entscheidet die BWB alleine.

Hinsichtlich der Investitionskontrolle, die ja in den Händen des Ministeriums liegt, ist aber gleichzeitig wichtig, dass gewisse Daten von der BWB, also der Bundeswettbewerbsbe­hörde, wo die Daten eingehen und eingereicht werden, zum Ministerium übermittelt wer­den. Diese sind natürlich sensibel, und auch da stellen wir ganz klar, dass diese Daten nur für die Investitionskontrolle verwendet werden dürfen.

Ein Punkt noch hinsichtlich der Sozialpartner: Diese werden von der Wettbewerbsbehör­de eingebunden, und zwar in Form der Wettbewerbskommission. Auch da ist sicherge­stellt, dass die BWB entscheidet, welche Daten sie übermittelt und wann sie die Wettbe­werbskommission zuzieht.

Zwei Punkte, die wir bei dieser Richtlinienumsetzung umsetzen können, sind mir beson­ders wichtig: Einerseits stärken wir die Aufsicht über digitale Ökonomie und Plattform­ökonomie, also etwas, was uns immer mehr beschäftigt. Da geht es nicht nur um abso­lute, sondern auch um relative Marktmacht, die manchmal gar nicht so leicht zu erfassen ist – beispielsweise wenn es darum geht, wer Zugang zu großen Datenmengen hat, oder wenn ein Unternehmen Vermittlung verweigert und dadurch diskriminiert, also gewisse Unternehmen von einem Markt ausschließt.

Ein zweiter Punkt, der auch sehr erfreulich ist: Es gibt eine Ausnahme vom Kartellverbot, und zwar für ökologisch nachhaltige und klimaneutrale Wirtschaft. Das heißt, unter Ein­beziehung der Behörden beziehungsweise des Gerichts gibt es die Möglichkeit, hier Ausnahmen vorzusehen, und dadurch entsteht Rechtssicherheit für grüne Kooperatio­nen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Steinacker.)

21.31

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Schramböck. – Bitte.