21.31

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit diesem neuen Gesetz in Richtung mehr Wettbewerbsfähigkeit und einer stärkeren und funktionierenden Marktwirtschaft legen wir den Grundstein für etwas, das in Österreich sehr, sehr wichtig ist. Es geht darum, dass die Wettbewerbsfähigkeit unterstützt und erhalten wird, es geht darum, dass unsere Unternehmen international auch entsprechend wettbewerbsfähig sind, und es geht letzt­endlich auch darum, dass wir Arbeitsplätze in Österreich schaffen und erhalten.

Zwei Herausforderungen haben wir hier: Das eine ist das Thema Digitalisierung und das andere ist die Herausforderung im Bereich der Globalisierung. Vielen dieser Herausfor­derungen begegnen wir mit dieser Reform, und ich danke Alma Zadić und ihrem Team für die gute Zusammenarbeit, dafür, dass wir hier eine Basis geschaffen haben, um nicht nur eine Vorgabe der Europäischen Union umzusetzen, sondern auch noch etwas ganz anderes zu erreichen, nämlich eine Ökologisierung, eine Digitalisierung und auch der spezifischen Abhängigkeit von großen Techunternehmen, Plattformökonomien – gegen­über KMUs – entsprechend zu begegnen.

Um auch auf Ihre Punkte, die Sie immer wieder ansprechen, was die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde betrifft, einzugehen, kann ich Ihnen nur bestätigen, dass eine Auskunftsmöglichkeit die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde im Vollzug in keinem Maße einschränkt. Es geht ja nicht um eine von Ihnen dargestellte allgemeine Berichtspflicht, sondern es geht um die Auskunftsmöglichkeit, und da möchte ich Sie daran erinnern, dass diese Auskunftsmöglichkeit in der Bundesverfassung vorge­sehen ist. Wie jeder Minister, jede Ministerin muss auch ich mich entsprechend an die Bundesverfassung halten, und diese verlangt ein angemessenes Aufsichtsrecht, auch und ganz besonders gegenüber unabhängigen Behörden. Das zeigt also ganz klar, dass die Bundeswettbewerbsbehörde eine in ihrem Vollzug unabhängige Behörde ist und auch bleibt. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie zehnmal das Gleiche wiederholen. Es bleibt dabei: Die Bundeswettbewerbsbehörde ist eine unabhängige Behörde und ist in ihrer Funktionalität und ihrer Funktion in keiner Weise beeinträchtigt.

Sie – einige von Ihnen – haben das selber auch gesagt: Wir haben viele Inputs bekom­men und auch viele Inputs eingearbeitet, auch vom Obersten Gerichtshof. Da haben wir ganz klar übernommen – das war, ich habe es auch vorhin schon gesagt, vorher auch schon vorgesehen, aber jetzt ist es das ganz besonders –, dass die Bundeswettbe­werbsbehörde in ganz konkreten Fällen – Hausdurchsuchungen et cetera; das sprechen Sie ja immer wieder an – natürlich keine Auskunft erteilen muss. Was aber sehr wohl der Fall ist, ist – und ich bin hier auch dem Parlament auskunftspflichtig –, dass wie bei jeder anderen Behörde in Österreich auf Basis der Verfassung hier ein Auskunftsrecht besteht – und nicht eine Berichtspflicht; diese beiden Dinge unterscheiden sich sehr, sehr stark.

Sehen wir uns an, was wir noch tun! Es ist zuerst kurz angesprochen worden: Der Fu­sionsschwellenwert wurde angepasst. Was ist ein Fusionsschwellenwert – das klingt sehr technisch –, und was bedeutet das für die Bundeswettbewerbsbehörde? – Das be­deutet – das war auch ihr Wunsch, und wir sind dem nachgekommen –, dass die BWB circa 44 Prozent der Fusionsanmeldungen nicht mehr machen muss. Das sind irrelevan­te Meldungen, die wesentlich überhaupt nichts zum Standort beitragen. Das trägt dazu bei, dass entbürokratisiert und entlastet wird.

Es geht uns darum, nicht nur umzusetzen, was vorgegeben ist, sondern auch durch eine Stärkung der Wirksamkeit der Investitionskontrolle den Standort zu stärken, es geht uns um die Aufwertung der Wettbewerbskommission – die Sie eigentlich nie nennen – und um die Sicherung der Unabhängigkeit des Vollzuges. Dafür bitte ich Sie um Ihre Zustim­mung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

21.36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Margreiter. – Bitte sehr.