21.36

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Funktionierende Märkte sind ein Fundament unse­res materiellen Wohlstandes. Damit Märkte funktionieren können, braucht es natürlich Mechanismen, die Störungen des Marktes – seien dies Absprachen, insbesondere Preisabsprachen, seien dies Unternehmenszusammenschlüsse, die einen Markt verhin­dern – hintanhalten.

Die EU hat in Anerkenntnis des Faktums, wie wichtig eben Wettbewerbskontrolle ist, eine Richtlinie erlassen. Wir sind jetzt dabei, diese EU-Richtlinie umzusetzen, müssen aber feststellen, dass einige Vorgaben dieser EU-Richtlinie unseres Erachtens doch nicht ausreichend umgesetzt werden.

Ein wesentliches Ziel dieser EU-Richtlinie war es, die Wettbewerbsbehörden substan­ziell zu stärken. Von einer derartigen substanziellen Stärkung ist eigentlich nichts zu er­kennen, ganz im Gegenteil. Es ist zwar richtig, dass diese im Begutachtungsverfahren heiß diskutierte Berichtspflicht entschärft worden ist beziehungsweise entfällt, aber trotz­dem bleibt im neuen § 10 Abs. 2 des Wettbewerbsgesetzes, das Teil dieses Gesetzes­paketes ist, übrig, dass die Wettbewerbsbehörde künftig nur mehr auf Ersuchen der Mi­nisterin Stellungnahmen zur Wirtschaftspolitik abgeben kann – was wir sehr bedauern, weil wir doch sehen, dass die Wettbewerbsbehörde aufgrund ihres unmittelbaren Blickes auf die Probleme im Zusammenhang mit Marktteilnehmern eigentlich sehr wertvolle Bei­träge zur Wirtschaftspolitik leisten könnte. (Beifall bei den NEOS.)

Ein noch größeres Problem sehen wir im neuen § 12 Abs. 2 des Kartellgesetzes – auch ein Teil dieses Gesetzespaketes –, in dem geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Zusammenschlüsse genehmigt werden können. Diese Voraussetzungen sind unseres Erachtens so gefasst, dass es da europarechtliche Probleme gibt, und zwar mit den Grundfreiheiten der Niederlassungsfreiheit und auch der Kapitalverkehrsfreiheit. Da se­hen wir massive europarechtliche Probleme, die wahrscheinlich dazu führen werden, dass wir uns gegenüber der Kommission verantworten werden müssen, wenn dieses Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen wird.

Wir werden daher diesem Gesetz keine Zustimmung erteilen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

21.39

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wie vereinbart verlegen wir die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses.