22.02

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Umweltschutz, beim Klimaschutz, beim Elektroschrott ist es die Macht der kleinen Schritte, und wenn wir heute hier dieses Gewährleistungsrecht umsetzen, dann machen wir eines: Sie alle hier können gerade, wenn Sie wollen – Sie sollten es nicht tun –, das Fußballmatch streamen. Sie alle haben Endempfangsgeräte, Smartphones, Tablets, Laptops, und damit bekommen Sie digitale Inhalte und Sie kaufen diese digitalen Inhalte. Was in diesem Gesetz jetzt drinnen ist – und das ist sehr gut so –, ist: Wenn Sie ein Update der Software brauchen, wenn das Streamen nicht funktioniert, dann können Sie zum Unternehmen gehen und sagen: Ich will ein Update haben, ich will, dass mein Gerät funktioniert!, und das können Sie zumin­dest für zwei Jahre verlangen.

Das ist zum Beispiel bei einem Smartphone so. Sie kaufen sich ein Smartphone und normalerweise, wenn es Probleme gibt, gibt es die Probleme innerhalb des ersten hal­ben Jahres. Wir ändern jetzt die Beweislastumkehr, das heißt, wenn die Beweise so sind, dass der Unternehmer sie klarstellen muss, wird es für den Verbraucher einfacher, und wenn die Gewährleistungsfrist so ist, dass die Beweislastumkehr von einem halben Jahr auf ein Jahr verlängert wird, dann ist das ein großer Wurf. Hinsichtlich des Elektro­schrotts bedeutet das, wir schmeißen viel weniger Handys weg. Und wie machen wir das jetzt, dass wir uns darüber freuen können? – Diese Gewährleistung ist gut für den Klimaschutz und wird dazu führen, dass wir weniger Handys wegschmeißen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist natürlich nicht leicht, um 22 Uhr über ein Gesetz zu sprechen, das Verbrauche­rinnen und Verbrauchern viel bringt. Diese Richtlinie nicht umzusetzen ist das Schlech­teste – und zu sagen: Ich weiß es besser und ich kann es besser. Wir haben hier eine EU-Richtlinie, die die Gewährleistung verbessert, die dazu führt, dass man zum Beispiel nach der Gewährleistungsfrist noch drei Monate Zeit hat, etwas geltend zu machen, und das ist gut, wenn man mit dem Unternehmer nicht sofort Kontakt herstellen kann.

Ihr habt es vielleicht in Pandemiezeiten gemerkt, man erreicht die Unternehmer nicht so schnell. Man hat eine Waschmaschine, man hat ein Smartphone oder man hat einen Trockner, und jetzt hat man die Möglichkeit, Mängel länger geltend zu machen, und des­wegen ist dieses Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz ein gutes Gesetz im Sin­ne des Klimaschutzes. Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.05

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lausch. – Bitte.