18.47

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rech­nungshofpräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute Vormittag haben wir da­rüber gesprochen, welche Erkenntnisse der Untersuchungsausschuss betreffend Kor­rup­­tionsverdächtigungen und mutmaßlichen Gesetzeskauf hervorgebracht hat und welchen Stellenwert Transparenz dabei hat und haben sollte. Nun sprechen wir über die Trans­parenzdatenbank und die Kritik des Rechnungshofes dazu. Das ist ein Teil eines Konvoluts des Rechnungshofes, das wir heute sozusagen absegnen. Die Transparenz­datenbank ist weder eine Datenbank noch wirklich transparent, wenn man das so sagen kann. Ich möchte Ihnen nun genauer ausführen, warum das so ist und was man daran verbessern könnte.

Beginnen wir aber vielleicht einmal ganz allgemein! Die Transparenzdatenbank hat nicht das Ziel und den Zweck der Schaffung von Transparenz bei der Frage, wer wie viel an Förderung erhalten hat. Sie soll dem Grunde nach dazu dienen, das Gesamtangebot an verfügbaren Förderungen transparent darzustellen, nicht jedoch die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, welche konkreten Personen, Unternehmen wie viel für welches Projekt an Förderungen erhalten haben. Das ist nicht ihre Aufgabe.

Die Einspeisung von Daten soll den Förderstellen einen Überblick darüber geben, ob eine bestimmte Person, ein bestimmtes Projekt et cetera bereits in diesem Sinne geför­dert wurde, um einerseits Mehrfachförderungen zu vermeiden und andererseits auch eine Vereinfachung hinsichtlich nötiger Nachweise und bei der Kontrolle von Antrags­voraussetzungen zu bringen. Somit soll sichergestellt werden, dass Förderungen nicht nur einigen wenigen zur Verfügung stehen, sondern mehrere verschiedene Organisa­tionen davon profitieren können. Wenn diese Daten aber nicht dort eingespielt werden, dann wird natürlich auch keine Transparenz geschaffen.

Genau das ist der Punkt: Um eine funktionierende Datenbank effizient betreiben zu kön­nen, braucht es genau diese Daten, und dazu müssen die Daten aus dieser Datenbank auch ordentlich abgefragt werden können.

Der Rechnungshof kritisiert die Ausgestaltung der Einsichtsrechte in die Transparenz­datenbank als unzweckmäßig, restriktiv und kompliziert. Eine Datenbank, die keine niederschwelligen Abfragen ermöglicht, bringt weder Transparenz noch erfüllt sie den Zweck einer Datenbank. Die Ziele der Transparenzdatenbank Transparenz, Miss­brauchs­verhinderung und Steuerung  waren sechs Jahre nach ihrer Einführung und nach einem Mitteleinsatz des BMF von insgesamt 13,6 Millionen Euro eigentlich nicht erreicht, so der Rechnungshof. Deshalb müssen wir darüber reden, was wir daran verbessern können, um in Zukunft dieses Ziel erreichen zu können, und dazu finden sich Empfehlungen im Prüfungsbericht des Rechnungshofes, die wir, so finden wir, sehr wohl diskutieren müssen.

Der Rechnungshof hob bei seiner vorangegangenen Prüfung hervor, dass es zu einer Einbeziehung indirekter Förderungen kommen sollte; mit anderen Worten, es sollten alle Steuerersparnisse oder Steuerrückvergütungen eingetragen werden, um deren Wirk­samkeit unter steuerrelevanten Gesichtspunkten besser beurteilen zu können. Damit schafft man einen besseren Gesamtüberblick, nämlich sozusagen über die gesamten Zuwendungen, die ein Unternehmen oder eine Organisation bekommt. Damit ist das auch wirklich dargelegt und transparent, und damit kann die Datenbank auch transparent geführt werden.

Auch hat der Rechnungshof bemängelt, dass es keine Vollständigkeitserklärung seitens der Ministerien gibt. Außerdem gibt es im Bereich der Länder zwar eine gewisse Selbst­verpflichtung darüber, das Leistungsangebot zu erfassen, nicht aber die Auszahlungen. Ein paar Länder melden freiwillig alle Zahlungen ein. Diese Freiwilligkeit ist halt genau der Punkt: Es hilft ja nichts, wenn die Daten nur freiwillig eingemeldet werden. Ohne vollständige Einmeldungen der Zahlungen sowohl seitens der Ministerien als auch der Länder wird es nie zu einem vollständigen Überblick kommen, das ist einfach Fakt. Diesen vollständigen Überblick brauchen wir allerdings, damit die Datenbank ihren Zweck erfüllt. Diese Empfehlungen des Rechnungshofes, so finden wir, sollten wir diskutieren, damit die Transparenzdatenbank ihren Namen auch wirklich verdient. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

18.52

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.