19.02

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Ich komme noch einmal ganz kurz zur Transparenzdatenbank. Es ist schon gesagt worden: Es handelt sich um einen Follow-up-Bericht, der Vorbericht stammt ja aus dem Jahr 2017. Ziel der Transparenzdatenbank ist die Darstellung der öffentlichen Leistungen.

Was aber die Darstellung natürlich ein bisschen schwierig macht, ist die Tatsache, dass es noch immer keine einheitliche Einmeldeverpflichtung für Bund, Länder und Gemein­den gibt. Weiters hat ja auch der Rechnungshof schon in seinem Vorbericht empfohlen, ein Gesamtkonzept für die Transparenzdatenbank zu erstellen. Das wurde nur teilweise umgesetzt. Es ist zwar eine Expertengruppe oder eine Expertenrunde im Ministerium ein­gerichtet worden, diese hat aber leider seit dem Jahr 2018 nicht mehr getagt. Verbes­serungen gab es mit der Novelle zum Transparenzdatenbankgesetz, insbesondere beim Förderbegriff, es werden nun auch Förderungen an Gebietskörperschaften oder Ge­mein­deverbände erfasst.

Was bis jetzt aber nur teilweise umgesetzt worden ist, sind die indirekten Förderungen. Das sind vor allem Steuerbegünstigungen, und diese werden nur teilweise erfasst. Der tatsächliche Nutzen der Transparenzdatenbank ist ja nur dann gegeben, wenn sie auch tatsächlich verwendet wird. Im Ministerium war der tatsächliche Nutzen zum Zeitpunkt der Überprüfung aber nicht bekannt. Um den Nutzen besser einschätzen zu können, hat der Rechnungshof in seiner Überprüfung neun Abwicklungsstellen zu ihrem individuellen Nutzen befragt. Immerhin fünf haben gesagt, sie haben einen gewissen Nutzen durch die Verwendung der Transparenzdatenbank, insbesondere dann, wenn es um Mehr­fachförderungen oder Höchstgrenzen geht. Zwei Stellen haben angegeben, keinen Nut­zen zu haben, weil die Daten in der Transparenzdatenbank für die Vergabe ihrer Leis­tungen keine Relevanz haben. Weitere zwei Stellen haben angegeben, dass der Nutzen abschließend nicht beurteilt werden konnte, da sie gar kein Einsichtrecht beantragt haben. Betreffend Nutzen gibt es also noch einiges an Luft nach oben.

Generell sind wir natürlich immer alle für mehr Transparenz. Es müssen aber alle Daten eingespielt werden. Es sollte nicht sein, dass Förderungen oder Transferleistungen betreffend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingespielt oder aufgelistet werden, während Steuervergünstigungen dann wieder nur teilweise oder gar nicht berücksichtigt werden.

Mehr Transparenz bräuchte es aber nicht nur in Bezug auf Förderungen, sondern auch, wenn es, wie in Oberösterreich, um die Beschaffung von Schutzausrüstungen geht – das hat der Landesrechnungshof ja aufgezeigt –, wenn es um die Postenbesetzungs­vorgänge in der Kurz-ÖVP oder um massive Erinnerungslücken des Finanzministers geht. Transparenz ist also ein ganz wichtiger Punkt, daher danke ich dem Rech­nungs­hof, der mit seinen Überprüfungen für viel Transparenz in unserem Land sorgt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.06

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.