19.45

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte heute zu einer Petition sprechen, die den Titel „Für klare Spielregeln bei Tuning-Treffen in Österreich“ trägt. Sie wurde von Kollegen Peter Weidinger aus Kärnten überreicht.

Diese Petition bildet eine Ausnahme, denn sie wurde meiner Meinung nach völlig zu Recht keinem Ausschuss zugewiesen. Das ist kein Zeichen der Geringschätzung, denn es ist einfach so – ich habe schon im Ausschuss darauf hingewiesen –, dass da eine klare Themenverfehlung vorliegt. Obzwar im Text ein berechtigtes Anliegen der Bevöl­kerung aufgegriffen wird – es geht um Lärmerregung und Anstandsverletzungen im Zuge von GTI-Treffen und ähnlichen Veranstaltungen –, ist es doch nicht so, dass es an einer bundesgesetzlichen Grundlage fehlt, wie angeführt wird.

Dieser Petition geht ein Beschluss der Kärntner Landesregierung voraus, der eben diese fehlende bundesrechtliche Grundlage bemängelt, um wüsten Treiben bei GTI-Treffen einen Riegel vorzuschieben. Aber das Einzige, was da vorgeschoben worden ist, ist das Argument, dass das Land nichts dagegen tun kann, denn diese bundesgesetzlichen Regelungen gibt es. StVO, KFG und KDV allein bieten eine breite Palette, was alles eingehalten werden muss und was daher auch kontrolliert werden kann. Das sagen nicht nur wir, das sagen auch die Spezialisten aus dem Verkehrsministerium.

Darüber hinaus kann auch der Gesetzgeber auf Landesebene hergehen – das sollte er in diesem Fall tun – und im Landessicherheitsgesetz spezifizieren, was eine Lärm­erregung oder eine Anstandsverletzung über das bundesgesetzliche Maß hinaus dar­stellen kann. Da können auch Gemeinden ermächtigt werden, durch Verordnung zusätz­liche Maßnahmen zu erlassen, um wirksam gegen Randalierer oder Benzinbrüder vorzu­gehen.

Lieber Kollege Weidinger – ich sehe ihn jetzt nicht –, wenn Sie wissen wollen, was diesbezüglich alles möglich ist, dann empfehle ich Ihnen das Burgenländische Landes­sicher­heitsgesetz, das wesentlich detaillierter als das Kärntner Landessicherheitsgesetz strafbares Verhalten beschreibt und auch gelindere Maßnahmen wie Sicherstellungen vorsieht. Das Landesgesetz wurde damals unter Verantwortung eines FPÖ-Regierungs­mitglieds gemacht.

Lieber Kollege Weidinger, ich habe Ihnen den Gesetzestext bereits überreicht, den können Sie auch gerne Ihrem zuständigen ÖVP-Regierungsmitglied in Kärnten überge­ben. In diesem Fall dürfen Sie abschreiben, wir haben nichts dagegen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.47

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.Ulrike Fischer. – Bitte, Frau Abgeordnete.