Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsidentin Doris Bures: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesord­nungs­punktes 1 zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

„TO-Punkt 1:

In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Kurz wird gemäß dem Ausschussantrag in 1159 der Beilagen im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusam­menhang der inkriminierten Handlung mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Sebastian Kurz besteht.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses verlesenen Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf

Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 2061/A bis 2074/A eingebracht worden sind.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für morgen, Freitag, 9 Uhr, ein. Die Tagesordnung ist auf schriftlichem Wege ergangen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Diese Sitzung ist geschlossen.